Seit Donald Trump im amerikanischen Gemüsegarten wildert, wird die Diskussion auch in deutschen Medien gern auf die Gegenüberstellung Protektionismus versus Freihandel reduziert. Freihandel gut, Protektionismus schlecht. Denn die EU steht doch für Freihandel, oder? Also sind ja wohl auch TTIP und CETA gut. Was zumindest Anja Klotzbücher so nicht glaubt.

Die Linksfraktion im sächsischen Landtag hatte sich schon deutlich besorgt gezeigt und einen entsprechenden Antrag ins Verfahren gegeben: „Folgenabschätzung der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA für den Freistaat Sachsen“ (Drucksache 6/8875).

Wie schwierig die Folgenabschätzung ist, hat Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) in seiner Stellungnahme zum Linke-Antrag nun deutlich gemacht: „Die Staatsregierung war nicht direkt in den Verhandlungsprozess über das Freihandelsabkommen CETA eingebunden. Die Verhandlungen führte die Europäische Kommission. Dies hat wiederum zur Folge, dass hier auch keine Kenntnisse dazu vorliegen, welche möglichen Folgewirkungen gesehen wurden und warum in Kenntnis dessen letztlich konkrete Formulierungen gewählt worden sind. Abschätzungen für bestimmte Folgewirkungen können demzufolge in verlässlicher Form, wenn überhaupt, nur von einer Stelle vorgenommen werden, die in die Verhandlungen involviert war, auf deutscher Seite allenfalls die Bundesregierung. Weiter ist zu beachten, dass eine Folgenabschätzung aber selbst durch den Kreis der an der Erstellung des Freihandelsabkommens Beteiligten nicht abschließend sein kann, weil sich einige Folgewirkungen aus dem Abkommen erst in seiner tatsächlichen Anwendung und Umsetzung erkennen lassen werden, die man bei der Abfassung des Abkommens aber noch nicht erkannt hat und ggf. auch nicht erkennen konnte.“

Das erzählt zumindest eine Menge über die Intransparenz des ganzen Vorgangs. Und/oder über die Unfähigkeit der EU-Kommission, den betroffenen Regierungen überhaupt zu erklären, was sie da tut.

Anja Klotzbücher, europapolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht den Vorgang noch eine Ecke strenger: „Die CDU-geführte Staatsregierung versucht weiter, sich aus der Verantwortung zu ziehen und stellt ihr janusköpfiges Verhältnis zum Thema Freihandelsabkommen zur Schau. Einerseits will sie nicht einschätzen können, welche Folgen das CETA-Abkommen für Sachsen haben wird; man habe ja nicht am Verhandlungstisch gesessen, und erst der Vollzug des Abkommens werde dessen Wirkungen zeigen. Andererseits ist die Staatsregierung überzeugt, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat positive Effekte zu erwarten hätten.“

Das hatte Dulig tatsächlich so formuliert: „Das Freihandelsabkommen wird nach Einschätzung der Staatsregierung insbesondere Klein- und Mittelbetrieben mehr und bessere Geschäftsmöglichkeiten in Kanada eröffnen: Zölle und Grenzschwierigkeiten werden beseitigt, Doppelzertifizierungen und bürokratische Barrieren abgebaut und zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in Kanada auf Bundes-, Provinz- und Gemeindeebene der Zugang erheblich erweitert.“

Ohne mit einem Zungenschlag darauf einzugehen, dass so ein Abkommen vor allem jenen Firmen nutzt, die exportieren und auch über entsprechende Marktmacht verfügen. Eine Macht, die sie auch bei CETA ausnutzen dürfen. Das Recht ist ihnen ausdrücklich gewährt worden, wie auch Dulig feststellt.

„Das CETA-Abkommen sieht in Kapitel 8 Abschnitt F zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und CETA-Staaten ein Streitbeilegungsverfahren vor, das auf Betreiben des Investors durchgeführt werden kann. Eine Investitionsstreitigkeit liegt vor, wenn der Investor geltend macht, infolge eines Verstoßes eines CETA-Vertragsstaates, dem er nicht angehört, nach Kapitel 8 Abschnitt C (diskriminierungsfreie Behandlung) oder D (staatliche Regulierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen) einen Verlust oder Schaden erlitten zu haben (Art. 8.18). Gegenstand eines endgültigen Urteils kann dabei gemäß Art. 8.39 Abs. 1 ausschließlich Schadenersatz in Geld (zuzüglich Zinsen) und/oder Rückerstattung von Vermögenswerten sein, die auch als Schadenersatz geleistet werden kann.“

Die kommunale Daseinsvorsorge werde durch CETA, so Dulig, hingegen nicht berührt.

Aber das beruhigt Klotzbücher in keiner Weise.

„So blind die Staatsregierung auf positive Folgen vertraut, so blind ist sie gegenüber den offensichtlichen Risiken. Stattdessen sollte sie sich darum bemühen, dass Sachsens Kommunen und Unternehmen schon vor der vollständigen Anwendung des CETA erfahren, wie sie ihr Handeln im Hinblick auf kommende Herausforderungen anpassen sollten“, erklärt die Landtagsabgeordnete der Linken. „Letztlich zeigt die Staatsregierung in dieser Stellungnahme erneut ihre unkritische und zwiespältige Haltung gegenüber dem Freihandelsabkommen CETA. CDU und SPD handeln verantwortungslos, wenn sie weiter darauf verzichten, im Rahmen des Ratifizierungsprozesses über den Bundesrat Einfluss auf das Inkrafttreten von CETA zu nehmen.“

Dass aber die Kenntnis der sächsischen Regierung zum Vertragswerk ihre Grenzen hat, hat Dulig zuletzt noch einmal deutlich gemacht: „Handreichungen, Empfehlungen, Richtlinien oder vergleichbare untergesetzliche Normen zum Umgang mit denkbaren Investitionsschutzklagen nach dem CETA sind daher weder vorhanden noch vorgesehen.“

Das sagt eine Menge über die ziemlich verdruckste Informationspolitik der EU-Kommission. So baut man kein Vertrauen auf. Auch nicht in die vielgepriesenen Freihandelsverträge.

Antrag der Linksfraktion „Folgenabschätzung der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA für den Freistaat Sachsen“ mit Stellungnahme der Staatsregierung.

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