Polizisten sind auch nur Menschen. Und sie kommen an ihre Grenzen, wenn die Überforderung steigt. Und darunter leiden sie nicht nur selber, sondern auch die Bürger, die ihre Wut zu spüren bekommen. Denn deutlich gestiegen ist gerade die Zahl von angezeigten Körperverletzungen durch Polizisten im Dienst. Aber sanktioniert wird das fast nie, stellt der Landtagsabgeordnete Enrico Stange fest.

Enrico Stange ist Sprecher der Linksfraktion für Innenpolitik im Sächsischen Landtag und fragt seit einigen Jahren die Zahlen zu Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete ab. Die Antwort von Innenminister Roland Wöller (CDU) auf seine jüngste Anfrage (Drucksache 6/11682) bestätigt den Trend.

„Körperverletzung im Amt ist der häufigste Grund für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete – mit steigender Tendenz“, kann Stange feststellen. „Betraf das in 2013 noch 218 von insgesamt 667 Ermittlungsverfahren, wurden 2017 mittlerweile 329 von insgesamt 735 Ermittlungsverfahren aus diesem Grund eingeleitet.

Weitere Schwerpunkte: Nötigung (60 Fälle im Jahr 2013, 74 im Jahr 2017) und Strafvereitelung im Amt (77 Fälle im Jahr 2013, 73 im Jahr 2015). Darauf folgen Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und Falsche Verdächtigung.“

Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren steige zwar, doch die Zahl der daraus resultierenden Anklagen schwanke auf niedrigem Niveau und die meisten Verfahren würden eingestellt, formuliert der Abgeordnete seine doch höchst bedenkliche Erkenntnis aus den Zahlen, „meist sofort nach § 170 II StPO, weil die Ermittlungen nicht genug Anlass zur Anklageerhebung bieten. 2013 geschah dies bei 594 Verfahren, 2016 in 642 und 2017 in 505 Verfahren. 2017 waren noch 169 Verfahren unerledigt.“

Das sieht dann schon nach einer regelrechten Systematik aus, die angezeigten Fälle schon dadurch verschwinden zu lassen, dass man gar keinen Grund für Ermittlungen erkennen will. Alles Bagatellen, scheinbar.

„Die Zahl der Disziplinarverfahren bewegt sich im Vergleich dazu auf niedrigerem Niveau. 2014 waren es 104, 2016 101 und 2017 74 Verfahren, davon 33 wegen der Begehung einer Straftat“, resümiert Enrico Stange, der diese Entwicklung sehr bedenklich findet, weil das im Endeffekt das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.

Wie will man der Polizei als Institution noch vertrauen, wenn die Übergriffe der eigenen Beamten nicht geahndet werden? Wenn auch Anzeigen nichts nützen, weil der äußere Schein einer vertrauenswürdigen Behörde augenscheinlich wichtiger ist, als dieses Vertrauen wirklich zu stärken, indem schwarze Schafe sich für ihre Übergriffe verantworten müssen?

Korpsgeist, nennt man das für gewöhnlich. Aber Korpsgeist verträgt sich nicht mit Rechtsstaatlichkeit.

Und das Vertuschen trägt auch nicht dazu bei, die Ursachen für die Straftaten zu erkunden. Bei jedem zivilen Täter handelt die Polizei in dieser Beziehung professionell – nur für die eigenen Kollegen nimmt man die eigenen Maßstäbe nicht ernst.

„Insgesamt nimmt derzeit die Gesamtzahl der Polizeibediensteten in Sachsen noch ab. Dem steht die wachsende Zahl von Verfahren gegen Polizisten gegenüber, wobei die wenigsten wirklich vor den Kadi kommen“, kann Enrico Stange seine Summe aus den Zahlen ziehen.

„Offenbar besteht seitens der Justiz eine größere Neigung, Verfahren gegen Polizeibedienstete von vornherein einzustellen. Nötig ist auch bei der Polizei und bei der Justiz eine andere Fehlerkultur, um auch an dieser Stelle das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu sichern. Wichtige Instrumente wären dabei eine unabhängige Ombudsstelle für die Polizei sowie die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete, um Ermittlungen zu erleichtern und die Identifikation von Polizeibeamten zu ermöglichen. Derzeit sind die Bürgerinnen und Bürger gegenüber Polizeibediensteten in diesem Zusammenhang schlechter gestellt. Aufklärung liegt aber im Interesse aller Beteiligten, auch der Polizeibediensteten.“

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