„Gemeinsame Telekommunikationsüberwachung soll 2019 starten“, verkündete der damalige sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) 2017. Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ) war – neben dem Kauf neuer Schützenpanzerwagen für die Polizei und Waffenverbotszonen – eins der Herzensprojekte des gescheiterten Innenministers. Und auch mit der Ankündigung, es würde 2019 losgehen, hat er zu viel behauptet.

Nach einer Meldung von MDR Thüringen ist frühestens 2020 mit einer Inbetriebnahme dieser gemeinsamen Überwachungsstation für fünf ostdeutsche Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern, das macht bei einem ähnlichen Projekt der Nordländer mit) zu rechnen. Ein GKDZ-Sprecher habe erklärt, „dass die Abhöranlagen voraussichtlich erst 2020 in Betrieb genommen würden. Damit scheint sich auch ein für das erste Quartal 2019 geplanter Probebetrieb zu verzögern. Bisher sei man noch in der Feinplanung, heißt es weiter.“

Das mit dem „GKDZ-Sprecher“ ist schon ziemlich erhellend. Denn so wird langsam auch deutlich, welch feinsinniges Konstrukt die Innenminister der beteiligten Bundesländer hier gefunden haben, um so eine gemeinsame Überwachungsinstitution für die Telekommunikation in Mitteldeutschland aufsetzen zu können: eine Anstalt öffentlichen Rechts.

So wie beim MDR, der aus journalistischer Sicht eine Blackbox ist. Wichtige Informationen werden auch in den Unterlagen des Landtages, die öffentlich zugänglich sind, geschwärzt oder gleich leer ins System gestellt. Was nicht nur beim MDR so ist. Auch alle anderen Öffentlich-Rechtlichen sperren sich derart gegen Einsichtnahmen in ihre internen Ausgaben- und Personalgefüge.

Und so gibt Justizminister Sebastian Gemkow jetzt auf Nachfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Enrico Stange, auch nicht selbst Auskunft zum GKDZ, sondern verweist auf den Sprecher der Anstalt: „Das GKDZ als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist als Bestandteil der mittelbaren Staatsverwaltung keine dem Staatsministerium des Innern nachgeordnete Behörde/Einrichtung. Das gesetzliche Vertretungsrecht des GKDZ (AöR) obliegt dem Vorstand, der zur vorliegenden Kleinen Anfrage Stellung genommen hat. Die Antwort des Vorstandsvorsitzenden des GKDZ (AöR) füge ich diesem Schreiben als Anlage bei.“

Der Vorstandsvorsitzende heißt Ulf Lehmann. Gewählt wurde er schon vor einem Jahr. Was jetzt also auch erst einmal öffentlich erfahrbar ist: „Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates fand am 11. Januar 2018 in Dresden statt. Auf dieser wurde die Anstalt öffentlichen Rechts formell gegründet und der Vorstandvorsitzende bestellt.“

Der Tanker ist also schon auf Fahrt – nur deutet sich jetzt schon ab, dass man ziemlich wenig über seine Arbeit erfahren wird. Außer Sachsens Datenschutzbeauftragter vielleicht. Oder mit Ulf Lehmanns Worten: „In Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde (§ 12 Abs. 2 GKDZ-Staatsvertrag) werden alle Datenschutzbeauftragten der Trägerländer auf einer Veranstaltung Ende Januar/Anfang Februar 2019 über den aktuellen Stand der Feinplanung informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Hierzu erfolgte bereits eine Information an die Landesdatenschutzbeauftragten durch das GKDZ.“

Und warum wird es jetzt später als von Ulbig angekündigt?

„Es bestehen keine gesetzlichen oder sonstigen Vorgaben bzw. zwingende Gründe den Wirkbetrieb des GKDZ Ende des Jahres 2019 aufzunehmen. Zu Beginn der Kabinetts- und Parlamentsbefassung im März 2017 wurde in der damaligen Projektphase eine mit den Trägerländern abgestimmte grobe zeitliche Planung zur Umsetzung des Vorhabens erarbeitet. Hier war ein voraussichtlicher Beginn des Wirkbetriebes für Ende 2019 vorgesehen. Grundlage dieser Planung war ein zeitlich idealtypischer Verlauf der Kabinetts- und Parlamentsbefassung in allen Trägerländern mit Abschluss September 2017. Dieser Prozess hat sich zeitlich verzögert und konnte erst mit lnkrafttreten des GKDZ-Staatsvertrages am 28. Dezember 2017 abgeschlossen werden“, teilt Lehmann mit.

Fest steht zumindest der Standort der Einrichtung in der Kaserne der Bereitschaftspolizei in Leipzig an der Essener Straße.

Aber auch was die notwendige Ausrüstung mit Überwachungs-Software betrifft, zeigt sich Lehmann optimistisch. „Nach derzeitigem Planungsstand wird angestrebt, die Aufnahme des Wirkbetriebes nach einem erfolgreichem Probe- und Probewirkbetrieb im Jahr 2020 aufzunehmen. Dies setzt u. a. voraus, dass die notwendigen Vergabeverfahren zur Hard- und Software ohne größere Verzögerungen abgeschlossen werden können und alle anderen Prozesse (z. B. Softwareentwicklung, Aufbau und Administration des Rechenzentrums) in dem allgemein üblichen Zeitfenster abgeschlossen werden.“

Die 112 Bäume vor der Kaserne der Bereitschaftspolizei fielen einer amtlichen Sicherheitsempfehlung zum Opfer

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