Das Problem mit den Wölfen in Sachsen ist nicht ihre Gefräßigkeit. Oder die medial und politisch beschworene Gefährlichkeit einzelner „Problemwölfe“. Das wurde am Freitag, 18. Januar, noch einmal deutlich, als der zuständige Agrarminister verkündete, dass Weidetierhalter künftig die vollen Kosten beim Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen erstattet bekommen. Denn die Weidetierhalter tragen das Risiko – und sie sind eigentlich die aussterbende Gattung, wie auch die Grünen feststellten.

Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags befasste sich ebenfalls am Freitag in der öffentlichen Anhörung mit dem Grünen-Antrag zur Rettung der Weidetierhaltung in Sachsen (Drs 6/13723). Die Bestände gehen seit Jahren in erster Linie wegen der schlechten Wirtschaftlichkeit in der Weidetierhaltung dramatisch zurück. In Folge sind die bestehenden Tierbestände auch noch durch Nachwuchsprobleme bei den Weidetierhaltern gefährdet. Man wird nicht reich mit Schafen und Ziegen. Aber die Tiere leisten eine wertvolle Arbeit zum Beispiel beim Erhalt alter Weidelandschaften.

„Wenn die Weidetierhalter nicht bald unterstützt werden, könnte es schon in einigen Jahren keine nennenswerten Herden mehr auf der Weide geben“, erklärte bei der Gelegenheit Wolfram Günther, agrarpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag. „Ohne diese wertvollen Landschaftspfleger entstehen auch gravierende Nachteile für den Naturschutz. Wiesen und Weiden ohne Beweidung werden innerhalb kurzer Zeit artenärmer und die Biodiversität ginge stark zurück.“

Ab sofort will nun der Freistaat Sachsen für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung der vollen Kosten gewähren, teilte das Umweltministerium noch am Freitag mit. Die Europäische Kommission habe hierfür die erforderliche Genehmigung erteilt. Bislang war die Förderung auf 80 Prozent der Nettokosten begrenzt. Bereits seit Dezember konnten wahlweise Anträge auf die erhöhte Förderung eingereicht werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU, so das Ministerium.

Auch sogenannte indirekte Kosten, die im Zusammenhang mit Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere entstehen, wie Tierarztkosten oder die Kosten für die Suche nach vermissten Tieren, können ab sofort zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Bislang war auch für diese Kosten nur ein Ausgleich von 80 Prozent möglich. Der Freistaat Sachsen gehört neben Niedersachsen und Sachsen-Anhalt damit zu den ersten deutschen Bundesländern, in denen die erhöhte Förderung und der erweiterte Schadensausgleich angeboten werden können.

„Die Unterstützung von Herdenschutzmaßnahmen und der Ausgleich von entstandenen Schäden sind zentrale Elemente, um die vielfältigen Konflikte, die mit der Rückkehr des Wolfes in der Kulturlandschaft verbunden sind, zu minimieren“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, den Weg für eine deutlich verbesserte Unterstützung der Tierhalter im Freistaat Sachsen freizumachen.“

Die Grünen gehen mit der von ihnen beantragten Weidetierprämie noch ein Stück weiter, wollen die Weidetierhalter also auch für ihren wichtigen Beitrag in der Landschaftspflege vergüten lassen.

„Wenn wir die Weidetierhaltung in Sachsen erhalten wollen, müssen wir den Tierhaltern aus der prekären wirtschaftlichen Situation helfen“, benennt Wolfram Günther den wichtigen wirtschaftlichen Aspekt, der in der Regel darüber entscheidet, ob ein Tierhalter weitermacht oder aufgibt.

„Mit der Weidetierprämie setzen wir uns konsequent für diese naturnahe Tierhaltung ein. Sie beträgt 40 Euro pro Tier und Jahr und ist eine ‚Erste Hilfe‘, um dem aktuellen Bestandsrückgang der Weidetiere so schnell wie möglich zu begegnen. Uns ist die Weidehaltung auch aus zwei weiteren Punkten besonders wichtig. Sie ist besonders tierartgerecht und sorgt für regionale Wertschöpfung.“

Aber über den Grünen-Antrag muss erst der Landtag befinden.

Die Kostenerstattungen bei Herdentierschutz gibt es schon jetzt, betont das Ministerium.

Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung erhalten Tierhalter bei den vom Freistaat Sachsen benannten Beauftragten für Herdenschutz, der Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE. Zuständige Stelle für die Gewährung des Schadensausgleichs ist die Landesdirektion Sachsen

Wieder 58 getötete Wölfe und nach wie vor Nachholbedarf bei Herdenschutz

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