Amtliche Verfügung wegen Coronavirus (20. März 2020): Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Am heutigen Freitag, 20. März 2020, ist eine weitere Verschärfung der Vorsorgemaßnahmen rings um den als Corona bekannten „Covid-19“-Virus in Sachsen eingetreten. Das Regierungskabinett hat am heutigen Tage „weitere Regelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime, Jugendhilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ ebenso beschlossen, wie weitere Einschränkungen im Handel. Nun gilt in ganz Sachsen, dass nahezu ausnahmslos alle gastronomischen Einrichtungen, aber auch Baumärkte und – in Leipzig bereits gültig – auch die Friseure schließen.