Eigentlich wäre es ein Leichtes gewesen für die sächsische Regierung, nach der „Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg“ im Januar die Abbaggerungspläne für die noch immer vom Bergbau bedrohten Dörfer Mühlrose, Pödelwitz und Obertitz zu begraben und den Dörfern eine sichere Zukunft zu geben. Doch den Mut hat Sachsens Wirtschaftsminister noch nicht, obwohl der Ausstiegsfahrplan selbst schon bedeutet, dass die Kohle unter den Dörfern nicht mehr gebraucht wird.

Doch so will Wirtschaftsminister Martin Dulig die Vereinbarung vom Januar nicht lesen.

Auf einen Landtagsantrag der Linksfraktion, die Dörfer endlich aus der Schusslinie zu nehmen, antwortet er zum Beispiel: „Weder in der Bund-/Länder-Einigung vom 15. Januar 2020 noch im Abschlussbericht der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ (KWSB) werden verbindliche Ausführungen konkret zum Verzicht auf das Sonderfeld Mühlrose beziehungsweise den Orten Pödelwitz und Obertitz gemacht.

Soweit hier vom Antragsteller die Behauptung aufgestellt wird, dass aufgrund der Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg vom 15. Januar 2020 das Sonderfeld Mühlrose im Lausitzer Revier sowie die Ortschaften Pödelwitz und Obertitz im Mitteldeutschen Revier für eine künftige Braunkohlegewinnung nicht benötigt werden, wird dem durch die Staatsregierung widersprochen.“

Aber wer Duligs Stellungnahme liest, merkt, dass tatsächlich die Linksfraktion recht hat. Nur steckt Sachsens Regierung nach ihren vielen halben und ganzen Zusagen an die in Sachsen tätigen Kohlekonzerne in der Zwickmühle. Wenn sie davon abweicht, kann es schnell sehr teuer werden, geht es um Verträge und Klagen und die Frage, wer zuerst etwas gesagt hat. Also stecken alle diese drei Dörfer in einem vertraglichen Fegefeuer, das erst einmal auseinandergedröselt werden muss.

Dazu gehört tatsächlich die Frage, ob die Kohle unter diesen Dörfern tatsächlich noch zum Befeuern der Meiler in Sachsen gebraucht wird. Bislang sind die Verträge zum Kohleabbau alle an die alten Laufzeiten der Kohlekraftwerke gebunden. Mit dem „Kohlekompromiss“, der eigentlich ein sehr weitgehendes Entgegenkommen einer eher kampfunwilligen Bundesregierung gegenüber den Kohlekonzernen ist, ist die Laufzeit des Kraftwerks Lippendorf im Leipziger Südraum zum Beispiel bis zu 31. Dezember 2035 begrenzt. Dazu müssten die schon genehmigten Kohleabbaufelder vollkommen genügen.

Und die Koalition von CDU, Grünen und SPD hat ja auch vereinbart, Pödelwitz auf jeden Fall zu verschonen. Aber selbst das sei kompliziert, betont Martin Dulig: „Die Staatsregierung ist bestrebt, die Zielvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zum Erhalt des Ortes Pödelwitz und Vermeidung der Inanspruchnahme umzusetzen und dafür einen rechtssicheren Weg zu finden. Daher wird gegenwärtig das Sächsische Energie- und Klimaprogramm (EKP) inhaltlich überarbeitet und neu aufgestellt.“

Wobei ein rechtssicherer Weg natürlich die Ablehnung eventueller Betriebspläne wäre, die die Bergwerksbetreiber LEAG und Mibrag vorlegen könnten. Denn: „Die Inanspruchnahme der Ortslagen Pödelwitz, Obertitz und Mühlrose ist bisher nicht Gegenstand von zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen. Bei der Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen sind gemäß § 48 Abs. 2 BBergG die Ziele der Raumordnung zu beachten.“

Zu beachten ist aber auch, ob die Bergwerksbetreiber wirklich nachweisen können, dass die Kohle für den Betrieb der anhängenden Kohlekraftwerke wirklich gebraucht wird. Bislang gelten diese Kohlelager nur als „Vorbehaltsgebiete“ für eventuelle künftige Bedarfe. Wenn sich die Zahl der Kohlemeiler verringert, verringert sich logischerweise auch der Bedarf an noch zu fördernder Kohle. Da müssen schon starke Belege vorliegen, um den Anspruch auf die Kohlefelder unter den Dörfern zu begründen. Das trifft auch für Mühlrose zu.

Die Ungewissheit wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass der „Kohlekompromiss“ natürlich kein Gesetz ist. Das entsprechende Gesetz muss erst vom Bundestag beschlossen werden.

Aber wenn es um die künftig noch benötigten Kohlemengen geht, duckt sich Sachsens Regierung weg: „Berechnungen und Prognosen zu den Vorratsmengen, die bis zum ggf. gesetzlich vorgegebenen Ende einer Gewinnung benötigt werden, sind sinnvoll und notwendig, um in den Genehmigungsverfahren prüfen zu können, ob das Vorhaben zur Erreichung des Gemeinwohlziels vernünftigerweise geboten ist.

Es ist aber nicht Aufgabe der Staatsregierung, eigenständige Vorratsberechnungen für Braunkohletagebaue vorzunehmen. Vorratsberechnungen erfolgen durch die betroffenen Unternehmen LEAG und MIBRAG und sind Bestandteil der bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren. (…) Die Planfeststellungsbehörde Sächsisches Oberbergamt (OBA) prüft anschließend, ob diese Angaben plausibel und belastbar sind. Bei Einwendungen dagegen könnte das OBA veranlasst sein, auf Grundlage der Antragsunterlagen eigene Gutachten und Prognosen in Auftrag zu geben.“

Und die Linksfraktion hat auch das Thema der Rekultivierungskosten angesprochen. Ein ganz heikles Thema, wenn die Bergbaukonzerne beim vorzeitigen Aus für ihre Tagebaue die nötige Summe zur Rekultuivierung noch nicht angespart haben. Auch Dulig gesteht zu, dass es hier zu einigen Unsicherheiten kommen könnte: „Die Pflicht zur Rekultivierung und der Finanzierung der Bergbaufolgekosten liegt nach wie vor bei den Betreibern der Braunkohletagebaue. Hieran ändert sich durch das Kohleausstiegsgesetz nichts. Die Kosten für die Rekultivierung müssen durch die Braunkohleunternehmen im laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden.

Wenn durch die klimapolitisch veranlasste vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken und Tagebauen die Bergbaufolgekosten ggf. ansteigen und gleichzeitig für die Unternehmen die verbleibende Zeit zur Bildung der entsprechenden Rückstellungen verkürzt wird, ergibt sich ein entsprechendes Finanzdefizit. Auf dieses Problem hat auch die KWSB (Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘, d. Red.) in ihrem Abschlussbericht hingewiesen und angemessene Entschädigungsleistungen empfohlen, wobei neben den entgangenen Deckungsbeiträgen am Strommarkt auch die mit den Tagebauen verbundenen Kosten zu beachten sind.“

Das heißt: „Eine 1:1-Umsetzung der KWSB-Empfehlungen beinhaltet deshalb aus Sicht der Staatsregierung zwingend auch Entschädigungszahlungen an die Tagebaubetreiber im Falle einer – im Vergleich zu den bestehenden Revierkonzepten – vorfristigen Stilllegung. Hierbei kommt auch den abgeschlossenen Vorsorgevereinbarungen mit den Bergbautreibenden eine entscheidende Rolle zu.“

Das sieht eben genau so aus, wie es die Linksfraktion vermutet: Denn die Entschädigungszahlungen zahlt der Steuerzahler. Und die sächsischen Vorsorgevereinbarungen in Sachsen wurden ja erst 2018 neu verhandelt – mit Restlaufzeiten bis 2042. Obwohl es die Spatzen schon von den Dächern pfiffen, dass Deutschland früher aus der Kohle aussteigen muss, wenn es auch nur vage die Pariser Klimaziele einhalten will. Wahrscheinlich auch deutlich vor 2035. Womit sich logischerweise die Differenz in den Vorsorgevereinbarungen immer weiter erhöht.

Was wird eigentlich aus der Vorsorgevereinbarung für die Tagebaue, wenn Kohlemeiler vom Netz gehen?

Was wird eigentlich aus der Vorsorgevereinbarung für die Tagebaue, wenn Kohlemeiler vom Netz gehen?

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