Seit Jahren, eigentlich schon seit Jahrzehnten ist die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle ein Dauerthema in Deutschland. Wer immer mit seiner Region für ein solches Endlager in den Fokus kam, wehrte sich mit allen medialen und politischen Mitteln. Sodass der Bund 2017 mit einem Standortauswahlgesetz die Suche nach so einem irgendwie stabilen Endlager neu startete und auf ganz Deutschland ausweitete. Dabei kamen dann auch Regionen in Sachsen ins Spiel.

Es sind vor allem zwei sächsische Regionen, die auch nach der jüngsten Abstimmungsrunde für ein mögliches Endlager infrage kämen.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte schon am 3. November 2025 einen neuen Arbeitsstand zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle bekanntgegeben. Dazu hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am Donnerstag, dem 22. Januar, eine Fachstellungnahme veröffentlicht.

71 Prozent sind schon mal aus dem Rennen

Nach den im September 2020 bekanntgegebenen Gebieten in Deutschland, die für die Endlagerung infrage kommen, hat die BGE diese Gebiete schrittweise räumlich weiter eingeengt. Die Teilgebietsflächen in Sachsen, auf denen ein Endlager gar nicht infrage kommt, wurden im jüngsten Schritt von 62,6 Prozent auf 71,6 Prozent der Landesfläche erweitert.

Genauer bedeutet das: Von den jetzt ausgewiesenen Teilgebietsflächen hat die BGE bereits 31,3 Prozent der Landesfläche in die Kategorie D „ungeeignet“ und 32 Prozent in die Kategorie C „gering geeignet“ eingestuft. Dazu zählt auch der komplette Leipziger Raum. Begründet wird dies unter anderem mit einer ungünstigen tektonischen Gesamtsituation oder einer ungünstigen räumlichen Charakterisierbarkeit der Gesteinseigenschaften in den kristallinen Wirtsgesteinskomplexen.

Diese Gebiete werden durch die BGE schon jetzt nicht weiter betrachtet. Für 2,8 Prozent der Landesfläche Sachsens sind die ersten Prüfschritte der BGE noch nicht abgeschlossen. Damit steht auch die Zuordnung zu einer Kategorie noch aus.

Lausitz und Erzgebirge mit Fragezeichen

5,5 Prozent der Landesfläche Sachsens haben die ersten Schritte im Prüfprozess weitgehend bestanden, wie es das LfULG formuliert, und bleiben damit weiterhin im Fokus der BGE. Das betrifft vor allem Gebiete in der Lausitz und im Erzgebirge, in denen Granite, Granodiorite oder metamorphe Gesteine, wie Gneise, als kristallines Wirtsgestein vorkommen.

Eine detaillierte Begründung für die Kategorisierung dieser Gebiete liegt seitens der BGE nicht vor. Was nicht bedeutet, dass hier tatsächlich Atommüll-Endlager entstehen können. Denn der Geologische Dienst Sachsen im LfULG schätzt ein, dass viele dieser Regionen als Standort für ein Endlager potenziell eine geringe Eignung aufweisen, da die geologischen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

Insbesondere die metamorphen Gesteine im Erzgebirge weisen aufgrund ihrer komplexen geologischen Entstehungsgeschichte einen inhomogenen Aufbau auf. Damit ist eine Bewertung zur räumlichen Charakterisierbarkeit der Gesteinseigenschaften nur unzureichend möglich.

Zudem schätzt das LfULG einige Granitvorkommen in Sachsen, die von starker Mineralumwandlung und Zersetzung des primären Gefüges betroffen sind, als eher gering geeignet für einen sicheren Einschluss ein. Das betrifft vor allem die durch Vergreisung beeinflussten Granite mit Vorkommen bekannter Erzlagerstätten.

Die Endlagersuche seit 2017

Seit 2017 läuft in Deutschland die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz. Im September 2020 hatte die BGE im ersten Schritt der Phase I des Auswahlprozesses anhand bundesweit erhobener geologischer Daten insgesamt 90 Teilgebiete, das sind 54 Prozent der Fläche Deutschlands, ausgewiesen.

Dabei handelt es sich um Flächen, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung in einem der drei Wirtsgesteine Ton, Salz, Kristallin erwarten lassen. In Sachsen wurden drei Teilgebiete identifiziert, die insgesamt 62,6 Prozent der Landesfläche umfassen: zwei im kristallinen Wirtsgestein und eines im Tongestein.

Aktuell befindet sich der Auswahlprozess im zweiten Schritt der Phase I mit dem Ziel, aus der bereits identifizierten Gebietskulisse eine geringe Anzahl an geeigneten Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Für die Bewertung und Eingrenzung der Teilgebiete führt die BGE repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch, bei denen erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet wird.

Ferner werden erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie bei Bedarf auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien angewandt. Um das Verfahren für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu gestalten, veröffentlicht die BGE bis zum Standortregionenvorschlag, der für Ende 2027 erwartet wird, jährlich Arbeitsstände im Endlagersuche-Navigator.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar