Wolfsverordnung

Zehn Monate alte Wölfin des Daubaner Rudels im Februar 2016. Foto: NABU/Michael Hamann
·Politik·Sachsen

NABU Sachsen zeigt sich fassungslos über Äußerungen von CDU-Minister Thomas Schmidt

Seine Bilanz als Umweltminister ist mager. Darüber konnte auch der Versuch von Agrarminister Thomas Schmidt (CDU) am 24. Mai nicht hinwegtäuschen, die Biodiversitätspolitik der Staatsregierung als Erfolg zu verkaufen. Das einzige Thema, mit dem er als Umweltminister wirklich aufgefallen ist, ist just die Bejagung des Wolfes. Im Frühjahr hat er die sächsische Verordnung dazu durchgedrückt. Und auch die zerstrittene Koalition in Berlin sieht jetzt augenscheinlich im Wolf den größten Feind.

Zehn Monate alte Wölfin des Daubaner Rudels im Februar 2016. Foto: NABU/Michael Hamann
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Eine wohl ziemlich sinnlose Wolfsverordnung

Wenn eine Staatsregierung keinen Plan hat, keine klaren Linien, an denen sie arbeitet, dann verzettelt sie sich auf lauter Nebenschauplätzen und verstärkt Probleme zu Staatsakten, die mit einer klugen Sacharbeit ruhig abgearbeitet werden könnten. Aber auf dem Tisch von Agrarminister Thomas Schmidt (CDU) stapeln sich die unerledigten Aufgaben. Seine ganze Kraft hat der Minister im Herbst augenscheinlich auf die völlig überflüssige Wolfsverordnung konzentriert.

Der Canis lupus lupus (Europäischer Grauwolf) ist mit seinen 70 bis 90 Zentimetern Schulterhöhe und bis zu 50 Kilogramm Gewicht deutlich größer als ein Deutscher Schäferhund. Foto: Dieter Schütz, Pixelio
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Eine Sächsische Wolfsverordnung soll jetzt das Schießen von Wölfen erleichtern

Es ist eher nicht die Regel, dass sich Ministerien zur Einbringung von Landtagsanträgen äußern. Auch nicht zu denen aus der Regierungskoalition. Aber Stephan Kühn, Bundestagsabgeordneter der Grünen, hat wohl recht, wenn er dem sächsischen Agrarminister attestiert, dieser befinde sich schon im Landtagswahlkampf. Und mit dem Thema Wölfe kann man in Sachsen so richtig Wahlkampf machen.

Melder zu Wolfsverordnung

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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