Zahlreiche mittelständische und große Unternehmen haben wegen der Corona-Pandemie den Betrieb einstellen müssen. Andere klagen über Auftragseinbrüche und Umsatzeinbußen. Das Bundeskabinett hat deshalb am Montag einen Corona-Schutzschirm auf den Weg gebracht. Sächsiche Unternehmer und Selbstständige können sich die jährliche Umsatzsteuervorauszahlung zurückzahlen lassen.

„Die Wirtschaft kann sich darauf verlassen, dass wir sie nicht hängen lassen“, lautet die Parole von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten hat die Bundesregierung einen Schutzfonds aufgelegt. Staatliche Liquiditätsgarantien und Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sollen Unternehmen und Arbeitsplätze sichern. Die großvolumigen Finanzstützen werden durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verteilt.

Der Bund möchte Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro übernehmen, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegnen und ihnen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen erteilt der Bund eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für die Refinanzierung der KfW bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme bereit.

Das erste dieser Programme begann heute. Die KfW darf in diesem Rahmen an Unternehmen aller Größenordnungen unbegrenzt Hilfskredite verteilen. Die Mindestanforderungen, die normalerweise an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gestellt werden, wurden deutlich reduziert. Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80 bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken der Unternehmen, dort sollten sich Unternehmer/-innen also zuerst nach diesen Maßnahmen erkundigen.

Sachsen vergibt zinslose Sofortkredite

Neben dem Bund haben die Länder eigene Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen und Selbstständige aufgelegt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet ein kostenloses Beratungsangebot an. Betriebe, die unter Quarantäne gestellt werden, können bei der Landesdirektion eine Entschädigung beantragen. Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler stehen zinslose Soforthilfe-Darlehen bis 50.000 Euro offen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken.

Die Beantragung erfolgt bei der SAB, die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei, die Rückzahlungen sind auf weitere fünf Jahre gestreckt. Wenn weitere Liquidität nötig ist, können bis zu weiteren 50.000 Euro beantragt werden.

Das sächsische Finanzministerium teilte am Nachmittag mit, betroffene Unternehmen könnten sich Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer rückerstatten lassen. Vergangenen Donnerstag hatten sich Bund und Länder auf erste Steuererleichterungen für die Wirtschaft verständigt. Danach können Steuerzahlungen zinslos gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Alle Links finden Sie noch einmal unter dem Text.

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