Am 7. März gründete sich in Bautzen die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (Rad.SN). Gründungsstädte waren Bautzen, Borna, Meißen, Niesky, Pirna, Radeberg, Radebeul und Zittau. Und auch die Stadt Leipzig wird der Arbeitsgemeinschaft beitreten. Die Vorlage für den Beitrittsbeschluss hat das Planungsdezernat jetzt eingebracht.

Denn die Städte sind allesamt mit einer spürbaren Veränderung im Mobilitätsverhalten der Bürger konfrontiert. Immer mehr Menschen fahren mit dem Rad oder sind (auch sportlich) zu Fuß unterwegs. Doch die alten Straßenstrukturen sind vor allem aufs Auto ausgelegt. Und auch die Landes- und Bundespolitik bevorzugt meist immer noch das Auto. Die Kommunen werden mit den Folgen eines veränderten Mobilitätsverhaltens meist allein gelassen.

Deswegen hat sich nicht nur in Sachsen so eine Städtearbeitsgemeinschaft gegründet. Auch in anderen Bundesländern gibt es das schon. Und wenn auch die großen Städte im Land mitmachen, bekommt so ein Bündnis auch politische Schlagkraft. Auch Dresden hat schon Interesse an einer Mitgliedschaft signalisiert.

Wenn der Leipziger Stadtrat jetzt zustimmt, will Leipzig seinen Beitritt auf der 6. Mitteldeutschen Radverkehrskonferenz Ende August 2019 in Leipzig bekanntgeben.

Gemeinsam mit der Stadt Leipzig hatten Ende 2017 bereits 15 weitere Städte in Sachsen mit insgesamt 1,7 Millionen Einwohnern gegenüber Staatsminister Martin Dulig eine Absichtserklärung zur Gründung einer solchen Arbeitsgemeinschaft abgegeben. Die oben genannten acht Städte waren dann bei der Gründung der Arbeitsgemeinschaft in Bautzen dabei.

Die Mitgliedschaft ist verbunden mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags, der sich nach der Größe der Gemeinde richtet. Für die Stadt Leipzig wird ab dem Jahr 2019 mit einer Höhe von 4.500 Euro jährlich gerechnet.

Aber das Ziel der Arbeitsgemeinschaft teilt Leipzig natürlich. „Sie hat sich das Ziel gesetzt, die Bedingungen für Rad- und Fußverkehr im Alltag in den Mitgliedskommunen zu verbessern und folgendes Aufgabenspektrum zu erfüllen:

– Beratung und Information der Mitglieder zu Fördermöglichkeiten bei Fuß- und Radverkehrsprojekten
– Fachlicher Austausch zwischen Planern der Mitgliedskommunen
– Organisation themenspezifischer Workshops für ihre Mitglieder
– Fachexkursionen und Fortbildung für Planer, Bürgermeister, Kommunalpolitiker in den Mitgliedskommunen entwickeln und durchführen
– Gemeinsame Standardlösungen entwickeln (bspw. Öffnung von Einbahnstraßen, Fahrradparken)
– Vernetzung der Mitgliedskommunen mit vergleichbaren Arbeitsgemeinschaften deutschlandweit
– Sammlung, Strukturierung und Bündelung der rad- und fußverkehrsspezifischen Interessen der Mitglieder gegenüber den Institutionen Freistaat Sachsen, aber auch gegenüber dem Bund
– Gemeinsame Elemente der Öffentlichkeitsarbeit entwickeln, beauftragen und organisieren
– Forschungsprojekte initiieren und betreuen (bspw. Steigerung der Radnutzung auf dem Arbeitsweg etc.)“

Und den Mann, der sich dann um die organisatorische Arbeit kümmern soll, gibt es ja in der Verwaltung auch schon: „Als fester Ansprechpartner für den Verein wird die Stelle des Radverkehrsbeauftragten bzw. eine Vertretung bestimmt. Mit der Mitgliedschaft im Verein wird die Bereitschaft zu einer aktiven Mitarbeit in den Gremien der Arbeitsgemeinschaft erklärt.“

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