Schon seit einigen Jahren bemüht sich eine Mehrheit im Leipziger Stadtrat darum, dass das Schwarzfahren in den Bussen und Bahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) entkriminalisiert wird. Doch das liegt nicht in kommunaler Hoheit. Auch wenn der Stadtrat am 19. März 2025 mit 31 zu 28 Stimmen bei sieben Enthaltungen beschloss, der Oberbürgermeister solle sich per Gesellschafterweisung an die LVB wenden, damit diese künftig beim Ertappen eines Fahrgastes ohne Fahrschein auf die Stellung eines Strafantrages oder einer Strafanzeige nach §265a StGB verzichten.
Das ist der Paragraf mit diesem scheußlichen Wort „erschleichen“, mit dem geradezu die böse Absicht des ertappten Fahrgastes konstruiert wird: „Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Die Strafe ereilt dann in der Regel Menschen, die meist wirklich kein Geld für ein Ticket haben und die auch die fällige Strafgebühr nicht zahlen können. Weshalb diese in der Vergangenheit dann oft im Gefängnis landeten, im Grunde also bestraft dafür, dass sie arm waren.
Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat wollte nun wissen, wie der Oberbürgermeister den Beschluss seither umgesetzt hat.
„Am 27. November hat sich der ‚Freedom Day‘ gejährt, der durch den Freiheitsfonds begangen wird und daran erinnert, dass noch immer Menschen aufgrund von Fahren ohne Fahrschein inhaftiert werden. Laut der Organisation betrifft das jährlich ca. 9000 Personen“, stellte die Linksfraktion in ihrer Anfrage fest. „Einige Städte haben in den letzten drei Jahren beschlossen, ihre Verkehrsbetriebe anzuweisen, keine Strafanträge mehr zu stellen, so auch Leipzig im März dieses Jahres (VIII-A-00343).“
Eine unveränderte Rechtslage
Im Oktober hatte die Linksfraktion schon einmal nachgefragt und auch da schon die Auskunft von der Verwaltung erhalten, dass sich am Umgang der LVB mit Schwarzfahrern erst einmal nichts geändert hat. Das Problem ist eben das Gesetz.
Und so heißt es in der Auskunft der Verwaltung auch jetzt: „Aufgrund einer im vorliegenden Kontext nach wie vor unveränderten Rechtslage auf Bundesebene ist bis dato aus grundsätzlichen und aus (haftungs-)rechtlichen Gründen, keine gesellschaftsrechtliche Weisung über die LVV mbH an die LVB GmbH ergangen. Über die Auslotung vertretbarer Wege zur Umsetzung der Zielstellung des Ratsbeschlusses wurde seitens des Oberbürgermeisters bereits in der damaligen Ratsversammlung hingewiesen, wie auch in der Anfrage dargelegt.
Der Sachverhalt wurde dementsprechend in Gesellschaftergesprächen mit der Geschäftsführung von LVV und LVB im Nachgang zur Ratsversammlung hinsichtlich einer Umsetzung, die einerseits dem geltenden Rechtsstand und andererseits der Zielstellung des Ratsbeschlusses möglichst angemessen Rechnung trägt, ausführlich erörtert und bestehende Optionen abgewogen.“
In der Regel keine Strafanzeige
Wobei bei den LVB schon vorher eine gewisse Kulanz im Umgang mit Fahrgästen galt, die ohne Fahrschein unterwegs waren. In der Antwort vom Oktober hieß es dazu: „Im Ergebnis haben die LVB auskunftsgemäß in Fällen von Fahren ohne Fahrschein grundsätzlich auf das Stellen eines Strafantrages gemäß § 265a StGB bis dato verzichtet.“
Ausgenommen davon waren dann freilich wiederholte Verstöße, aggressives Verhalten, kriminelles Handeln (z.B. nachweislich gefälschte Fahrausweise) und ‚sonstige strafrechtlich relevante Handlungen‘ (wie z. B. Diebstahl, Beleidigung oder Sachbeschädigung.“
„Anstelle einer üblichen bzw. möglichen sofortigen strafrechtlich relevanten Anzeige in jedem Einzelfall werden weiterhin folgende Maßnahmen seitens der LVB ergriffen:
Ausstellung einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung (Erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß § 9 Beförderungsbedingungen).
Information der Fahrgäste über Möglichkeiten zur Nachzahlung oder Nutzung rabattierter Fahrscheine (z. B. Sozialtickets).
Erfassung der Vorfälle zur internen Dokumentation und statistischen Auswertung.
Die für Fahrausweiskontrollen und die für die Stellung der Strafanzeigen zuständigen Mitarbeiter haben nach Auskunft der LVB bereits eine entsprechende Schulung zur neuen Vorgehensweise erhalten“, heißt es in der Antwort der Stadt vom Oktober.
Serviceorientierte Fahrausweisprüfung
Und trotzdem kommt es nach wie vor zu Strafanzeigen. „Nach Auskunft der LVB wurde der letzte Strafantrag am 05.12.2025 gestellt“, kann man in der Antwort der Stadt lesen.
Und: „Nach aktueller Auskunft der LVB wurden 2025 bislang 1.245 Strafanzeigen gestellt (Stand November 2025). Durch die in diesem Jahr erfolgte Umstellung auf eine serviceorientierte Fahrausweisprüfung, welche die LVB mit Ansagen im Fahrzeug ankündigen, konnte auskunftsgemäß der Kontrollprozess beschleunigt und insgesamt mehr Fahrgäste geprüft werden (über 20 % im Vgl. zum Vorjahr). Trotzdem ist bei gestiegenen Fahrgastzahlen der Anteil der Strafanzeigen im Verhältnis zu den geprüften Fahrgästen bereits in diesem Jahr um ca. 16 % gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Durch die im 4. Quartal 2025 geänderte Vorgehensweise beim Stellen von Strafanzeigen sind somit bereits in kurzer Zeit erste Effekte bei der Zahl an Strafanzeigen eingetreten. Die LVB gehen davon aus, dass die Auswirkungen im Jahr 2026 voll sichtbar werden.“
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