Dass das Gefühl für gemeinschaftliche Verantwortung – auch für den öffentlichen Raum – immer mehr verloren geht, zeigt die jüngste Müll-Statistik der Stadteinigung Leipzig. Die Menge illegaler Abfallablagerungen in Leipzig ist weiter angestiegen. Auf öffentlichen Flächen wie zum Beispiel Parkanlagen, Gehwegen oder Spielplätzen sind im vergangenen Jahr 2025 durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig insgesamt 4.471 Tonnen beräumt worden. Das entspricht in etwa 60 voll beladenen Güterwagons. 2024 waren es 4.010 Tonnen und 2023 2.165 Tonnen.
In der Zentralen Bußgeldbehörde gingen im Jahr 2025 gleichzeitig 1.369 Anzeigen im Bereich der Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein. Für diese Anzeigen wurden Buß- und Verwarnungsgelder in einer Höhe von bisher 46.521 Euro verfügt. Zum Vergleich: 2024 gingen 939 entsprechende Anzeigen ein und führten zu Buß- und Verwarnungsgeldern in Höhe von 24.756 Euro.
Es gibt 15 Wertstoffhöfe in Leipzig
Die Entsorgung der knapp 4.500 Tonnen illegalen Abfalls – hinzu kommen 3.400 entsorgte Elektrogeräte – hatte im Jahr 2025 rund 684.000 Euro gekostet, für die letztlich die Allgemeinheit aufkommt. Dabei gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten der Abfallentsorgung. In Leipzig nehmen die insgesamt 15 Wertstoffhöfe Sperrmüll (max. 2 Kubikmeter), Holz, Schrott, Elektrogeräte, Glas, Pappe, Altkleider und Batterien kostenlos an. Grünschnitt wird gegen Wertmarken angenommen.
Sauberer Bauschutt (max. 0,5 Kubikmeter) kann auf dem Wertstoffhof Geithainer Straße 14 abgegeben werden, Schadstoffe auf dem Wertstoffhof Lößniger Str. 7. Zudem kann die Abholung von Sperrmüll oder Elektrogeräten über die Internetseite, App oder per Telefon gebucht werden.
Ordnungswidrige Verstöße gegen die Ordnung der Abfallbeseitigung können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem ziehen rechtskräftige Bußgeldentscheidungen von mehr als 200 Euro eine Eintragung in das Gewerbezentralregister nach sich.
Die Spanne der verfügten Buß- und Verwarnungsgelder ist breit. Für alle angezeigten Vorgänge wird stets im konkreten Einzelfall geprüft, erläutert die Stadt, um welche Art von Abfällen und welche Mengen es sich handelt. Gleichsam bedeutend sind der Ort, die Lagerung, die Anzahl der Täter und die Frage nach dem Vorsatz oder der Fahrlässigkeit.
Nach Abwägung aller einzubeziehenden Kriterien und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bußgeldkatalogs ist dann eine Geldbuße im jeweiligen Einzelfall festzusetzen. Ferner schlagen bereits rechtskräftige Vorverfahren wegen ähnlich gelagerter Sachverhalte zu Buche.
Für die illegale Entsorgung von circa 48 Kubikmetern Abfall im Juni 2025 war gegen einen bereits mehrfach in Erscheinung getretenen Gewerbetreibenden aus der Bauwirtschaft ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid von 20.000 Euro notwendig – das bisher höchste Bußgeld der Stadt Leipzig. Im konkreten Fall hatten Bürgerinnen und Bürger an drei Tagen mehrere Täter bei der Ablage großer Abfallmengen an verschiedenen Orten beobachtet. Der verständigte Polizeivollzugsdienst hatte sowohl die Identitäten der Täter als auch die ihres Auftraggebers festgestellt.
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