Am Mittwoch, dem 1. Februar, gab es das erste Treffen des Runden Tisches Wirtschaftsverkehr in Leipzig. Ein Termin, der die Stadtratsmehrheit im Dezember und Januar in der Ratsversammlung bewog, sogar den Beschluss zu einer Komplexmaßnahme zu verschieben – der zur Berliner Straße. Obwohl der Runde Tisch so detailliert noch gar nicht arbeitet. Er hat eine völlig andere Funktion – nämlich dem Wirtschaftsverkehr in der Leipziger Mobilitätswende seinen Platz zu verschaffen.

Denn ohne Wirtschaftsverkehr funktioniert die Stadt nun einmal nicht. Und die Probleme für die Unternehmen entstehen eigentlich auch nicht dadurch, dass umweltfreundliche Verkehrsarten mehr Platz im Straßenraum bekommen, sondern durch zugeparkte Straßen, die Handwerkern und Lieferdiensten das Vorfahren praktisch unmöglich machen.

Dem Wirtschaftsverkehr muss also auf ganz neue Weise Platz verschafft werden. Und da sollte die Stadt eben auch zuhören, wenn die Wirtschaftskammern die Probleme des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig formulieren.

„Am Runden Tisch haben wir den Gesprächsfaden heute wieder aufgenommen und einander lange zugehört“, sagte dann auch Clemens Schülke, Bürgermeister für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, am 1. Februar nach der Auftakt-Sitzung.

„Die Kammervertreter haben uns emotional und nachvollziehbar geschildert, wie schwer es zum Beispiel Handwerkern oder Umzugsunternehmern fällt, ihre Kunden mit allem Werkzeug und Material im täglichen Verkehr pünktlich zu erreichen.“

Keine Abstriche an der Mobilitätsstrategie

Und dass es ganz und gar nicht darum gegen kann, die 2018 beschlossene Mobilitätsstrategie jetzt wieder auf Eis zu legen, wie es sich CDU-Stadtrat Claus Uwe Rothkegel in der Ratsversammlung am 18. Januar wünschte, betonte im Anschluss an die Sitzung Thomas Dienberg, Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau: „Uns verbindet das Ziel, die Mobilitätsansprüche des Wirtschaftsverkehrs in einer wachsenden Stadt auch künftig zu garantieren. Klar ist, die Mobilitätsstrategie 2030 setzt den Rahmen. Gemeinsam müssen wir jedoch mit pragmatischen Lösungen vor Ort schneller ins Handeln kommen, um die Anlieferung zu bessern. Ab diesem Jahr werden wir deshalb einen Ansprechpartner für den Wirtschaftsverkehr einstellen.“

Der Wirtschaftsverkehr muss also in der Mobilitätsstrategie seinen Platz finden. Aber dazu braucht es Absprache, weshalb der wichtigste Beschluss der Runde war, dass die Stadt einen Ansprechpartner Wirtschaftsverkehr einstellt.

Außerdem wollen die Wirtschaftskammern und die Stadt neben dem Runden Tisch auch auf Arbeitsebene zusammen. Auch der Runde Tisch will sich wieder treffen.

Aber am konkretesten wurde die Vereinbarung: Die Stadt plant zusätzliche Lieferzonen einzurichten. Über mögliche Standorte und Schwerpunkte wollen sich Stadt und Kammern ebenso austauschen, wie über Standards zur Beschilderung bzw. Bodenmarkierungen.

Teilnehmer des Runden Tisches waren die Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig sowie Vertreter der Fraktionen, des Verkehrs- und Tiefbauamtes, des Amtes für Wirtschaftsförderung und des Ordnungsamtes.

Es braucht praxistaugliche Lösungen

Und auch die Grünen im Leipziger Stadtrat fanden den ersten Runden Tisch erfolgversprechend.

„Wir freuen uns, dass Wirtschaftsbürgermeister Schülke unserem Wunsch nachgekommen ist, in seiner Funktion gemeinsam mit Baubürgermeister Dienberg Verantwortung für den ‚Runden Tisch Wirtschaftsverkehr‘ zu übernehmen“, betont Kristina Weyh, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, am Mittwoch.

„Beim gestrigen konstruktiven Austausch wurde vor allen Dingen einander zugehört. Es wurden sowohl konkrete Problemstellungen, als auch der klare Wunsch nach einer strategischen Mobilitätsplanung für ganz Leipzig benannt, welche die Fragen klären soll, wie wir bei zukünftigen Baumaßnahmen die nachhaltige Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig umsetzen.“

Bereits Anfang September 2022 haben die Grünen mit ihrem Antrag „Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig unter Berücksichtigung des Klimanotstands“ deutlich gemacht, dass sie praxistaugliche Lösungen für Andienung und Parken für den Wirtschaftsverkehr finden wollen.

„Generell stehen wir dazu, dass unter Beachtung der Notwendigkeiten des Klimawandels Angebote geschaffen werden, die den Leipzigerinnen und Leipzigern eine umfangreiche Mobilität ohne Auto ermöglichen sowie Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöht werden. Damit schaffen wir Raum für Wirtschaftsverkehr“, sagt Kristina Weyh.

„Wichtig ist für uns im Ergebnis des Austausches, dass der ‚Runde Tisch Wirtschaftsverkehr‘ verstetigt wird, auf Arbeitsebene Strukturen und weiterer Austausch vereinbart wurden und die eigens eingerichtete Stelle Wirtschaftsverkehr im Verkehrs- und Tiefbauamt endlich besetzt werden kann.“

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Es gibt 8 Kommentare

Und beinahe, das hatte ich vergessen, wäre, das sagten die Fahrer beiläufig, doch eine andere Besatzung nebst anderem Lastwagen mit anderem Kennzeichen zu mir gefahren, dann wäre die von mir mühsam beschaffte Ausnahmegenehmigung gleich ganz zur Farce mutiert. So aber kann ich sagen, daß ich mit meiner gutwilligen Aktion den schönen Schein habe zu wahren geholfen. Die Fahrer aber versicherten mir (ergänzt mit allerlei Anekdoten), daß sie inzwischen nur noch sehr widerwillig überhaupt eine Auslieferung in die Stadt Leipzig übernehmen. Denn fast überall treffen sie auf Widernisse.

Und nun bitte ich davon Abstand zu nehmen, die beste Lösung in der umfänglichen Auskehrung latent zugeparkter Großstadtstraßen zu sehen. “Zugeparkt” ist zudem schon als Terminus tendenziös.

Hallo Urs,
Danke fürs Teilen dieser verrückten Geschichte! Da wiehert wirklich der Amtsschimmel. Irre.

Da wiehert der Amtsschimmel, aber wie. Aber wir denken ja alle zu sehr vom Wirtschaftsverkehr her… Den ja niemand braucht.

Der Satz “Dem muss sich ein Unternehmer stellen oder sein Geschäftsfeld ändern.” erinnert doch an einen Werbespruch für Halspastillen für das Fischereiwesen.

Ich selbst kann mich nur ungefähr in einen Unternehmer reindenken. Das Umzugsgewerbe ist vermutlich hart und wenig einkömmlich. Wenn ich mich richtig erinnere, konnte man vor Jahren als Umzugfirma selbst Schilder aufstellen, die ein Halteverbot für den Umzugstag auswiesen. Das geht, ich erinnere mich hoffentlich richtig, heute nur noch über das Ordnungsamt. Und hier vermute ich das Nadelöhr: die Umzugsfirma nimmt aus Gründen kurzfristige Aufträge an, für die der Weg übers Amt zu lang ist. Mal abgesehen von den Kosten.

Ich hatte im Spätherbst, wie schon im Jahr vorher, eine Anlieferung eines namhaften Möbelhauses. Da ich 2021 von den Fahreren, die zudem die Möbel stundenlang aufzubauen hatten, zur Rede gestellt worden war, wo denn der von mir zu beschaffende Stellplatz für den genutzten Siebeneinhalbtonner sei – ich wußte nicht, daß das Möbelhaus erwartet, daß ich diese Sorge zu tragen hätte – und ich die Fahrer nur mit einem Schwall guter Worte von der unverrichteten Abfahrt abhalten konnte, wollte ich es ein Jahr später besser machen, zumal ich damals noch erleben mußte, wie das Ordnungsamt den genehmigungslos haltenden Lastwagen des Möbelhauses sanktionierte. Ich nach also mit dem Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen, Kontakt auf. Dort verlangte man mir (sic!) die Zulassung des betreffenden Lastwagens und meinen Ausweis in Kopie. Es entfaltete sich dann ein elektropostalischer Schriftwechsel mit eingestreuten Telephonaten, mit dem Sachgebiet Genehmigungen, als auch mit dem Möbelhaus. Dort teilte man mir – nicht ganz unerwartet – mit, daß man mir selbstverständlich nicht die Zulassungskopie des Lastwagens aushändigen könnte, und überhaupt, nicht mal das Kennzeichen des Lastwagens könne man mir mitteilen, schließlich sei das eine Frage der am Einsatztag konkret beauftragten Schicht, usw. Dieses Dilemma focht das Sachgebiet Genehmigungen aber nicht weiter an, ohne Kennzeichen (die Zulassung wollte man dann plötzlich doch nicht mehr) könne leider unter keinen Umständen eine “Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zum Halten des Fahrzeuges zum Be-/Entladen im stationären absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO)” ausgestellt werden. Das Problem, das hatte ich vergessen, liegt also zusätzlich im absoluten Halteverbot am Haus, das weithin gilt.

Das war nicht das Ende der Geschichte. Nachdem ich den Liefertermin aus beruflichen Gründen auch noch einmal verschieben mußte, was das Möbelhaus gewährte, bekam ich immer mehr Manschetten, daß die Lieferung dann doch noch an den Baum fahren würde, und begann, das Möbelhaus telephonisch quasi zu verfolgen. Einmal geriet ich dann über den Verkäufer, der mein Anliegen dann also aufgriff, an den Leiter des Auslieferungslagers (oder so), der mich kurz darauf zurückrief, und mir, ich hätte es nicht mehr zu hoffen gewagt, ein Lastwagenkennzeichen durchgab. Damit konnte ich mich wieder ans Sachgebiet Genehmigungen wenden.

Nun kam eine weitere Besonderheit auf: die Frage, ob ich eine Genehmigung für das Halten zum Entladen am Straßenrand haben wolle, oder für das Befahren des Fußweges, der – das wußte ich vom Vorjahr – gut von einem Siebeneinhalbtonner befahren werden kann. Für letzteres aber, teilte mir das Sachgebiet Genehmigungen mit, müsse nun aber eine Festigkeitsuntersuchung des Untergrundes erfolgen, denn ohne weiteres könne nur Fahrzeugen von dreieinhalb Tonnen (oder auch weniger, das weiß ich nicht mehr genau) erteilt werden. Allerdings riet man mir doch eher von einer Festigkeitsuntersuchung ab, dieser Weg hätte zu viele Unwägbarkeiten. Vielmehr meinte man, das Halten auf der Fahrbahn sei doch kein Problem, auch der vorhandene Radschutzstreifen sei kein Hinderungsgrund für die Genehmigung. Aber: eine Ausnahmegenehmigung sei halt nur zum Entladen, und nicht länger gedacht. Mein Einwand, das würde dem Umstand, daß die Fahrer mindestens eine Stunde mit dem Aufbau befaßt sein würden, entkräftete der Sachbearbeiter damit, daß solange die Bordwand unten wäre, es sich um ein Entladen handele.

Daß ich dann noch Mühe hatte, die Genehmigung, die in Papierform direkt im Amt Prager Straße, für dessen Besuch ich eigentlich noch eine Einladung hätte haben müssen, dort zu erhalten und dort ca. 40€ bezahlen mußte, wäre noch ein weiterer Erzählstrang.

Dann kam die Anlieferung. Der Fahrer sah den Zettel und fluchte und warf ihn wütend auf das Armaturenbrett. Denn das, was da stand, reichte ihm nicht. Er wollte einen Stellplatz – nicht nur zum Ausladen. Den hatte ich ihm offenbar nicht beschaffen können. Vor lauter Angst unterließ es der Fahrer auch noch, den Lastwagen auf den Radschutzstreifen zu stellen. Damit war die Straße noch blockierter, und Radfahrer trauten sich auch nicht mehr da am Rand lang. Super. Die Fahrer drohten mir an, stante pede davonzufahren, hätte ich sie nicht telephonisch mit dem Sachgebiet Genehmigungen verbunden. Dort erklärte man ihnen die Lage, vermahnte aber zum sofortigen Wegfahren nach Entladen. Nun, das Entladen dauerte vielleicht 10Minuten, es war 8Uhr, ordentlich Betrieb auf der Straße, alle waren genervt, die Verkehrsteilnehmer aller Art, die Fahrer, ich. Dann gurkte der eine der Fahrer mit dem Siebeneinhalbtonner durch die Gegend, um die Kiste irgendwo abzustellen. Das gelang ihm in ca. 20 min fußläufiger Entfernung. Hätte das Ordnungamt nicht die Beprobung der Festigkeit des Fußweges, ein bei Ortskenntnis absurder Gedanke, angeführt, hätte der Lastwagen auch direkt dort stehen können. Aber nein.

Nun zu den Fahrern: es ist ja nicht so, daß die Firma nicht die Strafmandate zahlen würde. Was aber bleibt, sind die auflaufenden Flensburger Punkte. Die Fahrer riskieren sehr bald ihren Job. Und deswegen die Dünnhäutigkeit der Fahrer, die sich übrigens tageweise abwechseln, damit nicht immer nur einer am Arscch ist. Und außerdem: die kriegen vom Möbelhaus nur die Aufbauzeit bezahlt; die Fahrzeit wird nicht vergütet.

Nun könnte man einwenden, wieso das Möbelhaus mit einem Siebeneinhalbtonner ausfahren läßt. Das liegt daran, weil die Fahrer am Tag mindestens zwei solche Liefer- und Aufbautermine haben und entsprechend Krempel laden müssen.

Meine ca. 40€ halte ich nach wie vor für Ablaßhandel. Damit ist niemandem geholfen. Und eigentlich erschüttert bin ich, daß es dem Amt ganz egal ist, ob dadurch der Verkehr zusammenbricht. Es geht nur um die Form.

Dietrich Enk, ein Koch mit größeren Gastwirtschaften, der den Unternehmerverband Sachsens leitet, ist sicher, wie auch die LVZ zum Thema berichtete, der passendere Kopf, konkrete Wünsche zur Verbesserung des sog. Wirtschaftsverkehrs in Leipzig zu äußern. Genau wie der IHK-Präsident Kristian Kripal. Thomas Dienberg, der als Baubürgermeister Leipzigs firmiert, möchte man das Thema bitte nicht allein überlassen.

@Urs: So richtig kann ich dir nicht folgen.

“Das eingesessene Leipziger Umzugsunternehmen […] schilderte mir, daß es den amtlich vorgegebenen Weg […] nicht mehr imstande ist zu bewältigen.”

Ein Interview mit den verschiedenen betroffenen Unternehmen wäre durchaus ein Thema für einen Folgebeitrag. Ich weiß, dass solche Antragsverfahren mitunter viel Zeit und Nerven kosten. Dem muss sich ein Unternehmer stellen oder sein Geschäftsfeld ändern. Über Vertreter wie die IHK sollte auf Missstände wie lange Bearbeitungszeiten aufmerksam gemacht werden.

Einen Ablasshandel in Form von Ausnahmegenehmigungen sehe ich nicht. Die Straßenverkehrsbehörde setzt die Straßenverkehrsordnung um. Dort geht es an erster Stelle um die Sicherheit im Verkehr. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn Ausnahmen erforderlich und mit der Verkehrssicherheit vereinbar sind.

Der Verwaltungsaufwand wird durch Gebühren dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Ähnlich muss eine Baustelle an der Straße ggf. durch eine gesonderte Baustellenführung gesichert werden.

Wenn dieses Verfahren von der Leipziger Behörde nicht sachgemäß angewendet wird, dann kann das Unternehmen prüfen, Rechtsmittel einzulegen, oder mit den ggf. erkannten systematischen Missständen an die Öffentlichkeit gehen.

Bisher ist mir dazu keine Kritik bekannt. Wenn du mehr weißt, dann müsstest du konkreter werden.

“niemand könnte was gegen neue Anlieferzonen einwenden, sofern diese offentsichtlich gefehlt haben”

In Dresden wird die Ausweisung solcher Bereiche mit Verweis auf den Gemeingebrauch und eine fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt.

Es gibt eine Publikation der BASt von 2007 zu diesem Thema:

https://www.bast.de/DE/Publikationen/Archiv/Infos/2007-2006/07-2007.html

Daraus wird eine Forderung zur Anpassung der StVO abgeleitet. Die IHK oder einer der Branchenverbände müssten das Thema entsprechend auf Bundesebene vorantreiben.

@Urs: So richtig kann ich dir nicht folgen.

“Das eingesessene Leipziger Umzugsunternehmen … schilderte mir, daß es den amtlich vorgegebenen Weg … nicht mehr imstande ist zu bewältigen.”

Ein Interview mit den verschiedenen betroffenen Unternehmen wäre durchaus ein Thema für einen Folgebeitrag. Ich weiß, dass solche Antragsverfahren mitunter viel Zeit und Nerven kosten. Dem muss sich ein Unternehmer stellen oder sein Geschäftsfeld ändern. Über Vertreter wie die IHK sollte auf Missstände wie lange Bearbeitungszeiten aufmerksam gemacht werden.

Einen Ablasshandel in Form von Ausnahmegenehmigungen sehe ich nicht. Die Straßenverkehrsbehörde setzt die Straßenverkehrsordnung um. Dort geht es an erster Stelle um die Sicherheit im Verkehr. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn Ausnahmen erforderlich und mit der Verkehrssicherheit vereinbar sind. Der Verwaltungsaufwand wird durch Gebühren dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Ähnlich muss eine Baustelle an der Straße ggf. durch eine gesonderte Baustellenführung gesichert werden.

Wenn dieses Verfahren nicht sachgemäß angewendet, dann kann das Unternehmen prüfen, Rechtsmittel einzulegen, oder mit den ggf. erkannten systematischen Missständen an die Öffentlichkeit gehen.

Bisher ist mir dazu keine Kritik bekannt. Wenn du mehr weißt, dann müsstest du konkreter werden.

“niemand könnte was gegen neue Anlieferzonen einwenden, sofern diese offentsichtlich gefehlt haben”

In Dresden wird die Ausweisung solcher Bereiche mit Verweis auf den Gemeingebrauch und eine fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt.

Es gibt eine Publikation der BASt von 2007 zu diesem Thema: . Daraus wird eine Forderung zur Anpassung der StVO abgeleitet. Die IHK oder einer der Branchenverbände müssten das Thema entsprechend auf Bundesebene vorantreiben.

Daß der Autor nun auch das Wohlergehen des sog. Wirtschaftsverkehrs in sein Argumenten-Bouquet (u.a. Radverkehr, Fußverkehr, Aufenthaltsqualität, Wirtschaftsverkehr) gegen MIV einflicht , deutete sich ja gestern unter https://www.l-iz.de/wirtschaft/mobilitaet/2023/02/cdu-parkordnung-510735 schon an, als er die Äußerungen aus der CDU-Ratsfraktion schilderte.

Ich möchte hier dazu raten, doch einmal reihum die Transport-, Liefer- und Umzugsunternehmen des eigenen Vertrauens anzurufen und deren Sichten zu erfragen. Das eingesessene Leipziger Umzugsunternehmen meiner Wahl jedenfalls schilderte mir, daß es den amtlich vorgegebenen Weg mit Anträgen zur Gewährung befristeter Halteverbotszonen nicht mehr imstande ist zu bewältigen. Zudem sind diese Genehmigungen, die man durchaus für die sonst sakrosankten Radschutzstreifen bekommen kann, eben auch eine Art Ablaßhandel. Und generell: niemand könnte was gegen neue Anlieferzonen einwenden, sofern diese offentsichtlich gefehlt haben. Nun aber zu erwarten und zügig anzustreben, daß künftig in Wohngebieten tagsüber an Straßenrändern ohne weiteres Stellplatz für Lastwagen zu finden sein sollte, wäre eine Vorstellung, für die kein Konsens herzustellen sein wird.

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