Die Reform des sächsischen Schulgesetzes ist ins Stocken geraten, weil die CDU-Kultusministerin zwar einen hübschen Dialog mit vielen Beteiligten geführt hat – aber die fanden sich im neuen Gesetzentwurf nicht wieder. Trotzdem drängt die Zeit, damit wenigstens ein Einzelpunkt geklärt wird: Was wird aus der Bildungsempfehlung? Dafür gibt es jetzt ein Extra-Gesetz.

Den entsprechenden Gesetzentwurf haben CDU und SPD am Mittwoch, 23. November, vorgelegt. Er ist nicht wirklich revolutionär und hält am bisherigen Verfahren weitgehend fest. Mit zwei wichtigen Änderungen.

Beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird in Sachsen eine Bildungsempfehlung ausgesprochen. Die Kriterien für die Empfehlung finden sich bisher nicht im Schulgesetz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober das Sächsische Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt – und damit auch deutlich gemacht, dass die sächsische Kultusbürokratie nicht einfach aus eigener Hoheit entscheiden kann, welches Kind nun zum Gymnasium darf oder nicht. Das darf nur ein Gesetz – und das auch nur, wenn die Entscheidungshoheit der Eltern nicht ausgehebelt wird.

Die Koalitionsfraktionen wollen das Problem zügig beheben, denn schon in wenigen Wochen müssen die Bildungsempfehlungen für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse vorbereitet werden.

„Unser Ziel ist es, die bisher bewährte Regelung auch weiter zu sichern“, erklärte Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Mittwoch in Dresden. „Gleichzeitig wird das verfassungsmäßige Recht der Eltern zur Schulwahl berücksichtigt. Das sächsische Schulsystem bietet für alle Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten zum erfolgreichen Schulabschluss. Jede Schulart hat ihre eigenen Stärken: Die Oberschulen bilden praxisorientiert aus und bereiten auf eine Berufsausbildung vor, die Gymnasien orientieren darüber hinaus auch für ein Studium.“

Was steht jetzt im Gesetz?

Die Einzelnovelle zur Bildungsempfehlung wird losgelöst vom aktuell laufenden Verfahren zur Novellierung des Schulgesetzes behandelt. Sabine Friedel: „Wir wollen schnell Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Deshalb muss eine Neuregelung im Februar in Kraft treten können.“ Das Beratungsverfahren zur später in Kraft tretenden Novelle des Schulgesetzes werde davon unabhängig fortgeführt.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass die bisherigen Kriterien für die Bildungsempfehlung beibehalten werden: Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn

  1. der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und
  2. die Grundschule aufgrund des Lern- und Arbeitsverhaltens des Schülers, der Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung pädagogisch einschätzt, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.

In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. Wenn Eltern ihr Kind mit einer Oberschulempfehlung dennoch am Gymnasium anmelden wollen, so treffen sie ihre Letztentscheidung auf der Basis einer unbenoteten Leistungserhebung und eines Beratungsgespräches. Dem Elternwillen werde damit Genüge getan, betont Friedel, gleichzeitig solle deutlich werden, welch verantwortungsvolle Entscheidung die Eltern hier zu treffen haben.

Eine zweite Bildungsempfehlung ist überflüssig
 
„Der Weg zu weiterführenden Abschlüssen ist über beide Schularten möglich“, erklärt Friedel weiter. „Die Eltern haben bei ihrer Entscheidung eine große Verantwortung. Bei der Schulwahl spielen viele Aspekte eine Rolle: Die Wohnortnähe und das Profil der Schule genauso wie die Begabungen und Neigungen des Kindes. Mit der geplanten Regelung wollen wir die Eltern dabei unterstützen, die richtige Entscheidung zum Wohl des Kindes zu treffen. Die Schulen sollen die Entscheidung eng begleiten, denn unsere Lehrkräfte können sehr gut einschätzen, auf welchen Feldern die jeweiligen Stärken eines Schülers liegen.“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll jetzt auch die unter Schwarz/Gelb eingeführte zweite verbindliche Bildungsempfehlung nach der 6. Klasse wegfallen. „Es ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass dies ein unnötiges Verfahren ist“, sagt Friedel. „Mit diesem Schritt entlasten wir die Lehrkräfte an unseren Schulen enorm.“

Die Durchlässigkeit des Schulsystems sei nach jeder Klassenstufe gegeben, die zweite Bildungsempfehlung sei dabei schon bisher nicht relevant gewesen.

Der Gesetzentwurf zur Bildungsempfehlung. Drs. 7136

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