Der Prozess gegen Marko O. wegen des Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos geht möglicherweise in die zweite Instanz. Verteidigerin Annette Clement-Sternberger kündigte bereits vor der Urteilsverkündung die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landgericht an. Zuvor hatte Staatsanwältin Ingrid Schmitz die Verhängung von 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung gegen den pädophilen Angeklagten verlangt.

Gegen Marko O. spricht Vieles: In seiner Anwesenheit tauchten in den Jahren 2011 und 2012 auf verschieden Endgeräten von Freunden und Bekannten Bilder und Videos auf, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Ein Handy, das der Leipziger der Polizei aushändigen musste, enthielt ebenfalls strafrechtlich relevantes Material.

Marko O.’s pädophile Neigungen waren ein offenen Geheimnis. Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Allerdings wurde der geistig Behinderte bei den jetzt angeklagten Delikten nie auf frischer Tat ertappt. „Sind die Daten Marko O. zuzuordnen?“, fragte deshalb Verteidigerin Annette Clement-Sternberger in ihrem Plädoyer. Die Juristin bemängelte, das Verfahren sei dieser Frage überhaupt nicht nachgegangen. Die Rechtsanwältin beantragte deshalb einen Freispruch.

Vergangene Woche hatte Clement-Sternberger bereits Gutachter Steffen Bratanow abgelehnt. Wegen Befangenheit. Der Sachverständige hatte dem Angeklagten eine pädophile Neigung attestiert und ging nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund von O.’s verminderter Intelligenz aus.

Das Schöffengericht lehnte allerdings am Montag diesen Antrag ab und bestellte keinen weiteren Sachverständigen. Es gebe „keine vernünftigen Gründe, an der Unbefangenheit zu zweifeln“, erläuterte die Vorsitzende Gabriele Schulz. Die Entscheidung sorgte bei Verteidigerin Clement-Sternberger für ratloses Kopfschütteln.

Für Staatsanwältin Ingrid Schmitz war der Fall allerdings klar. Einige Vorwürfe musste die Anklägerin fallen lassen, weil die belastenden Aussagen von Stefan O., Markos Bruder, aus juristischen Gründen nicht verwertet werden dürfen. Für den Besitz von mehreren hundert kinderpornographichen Fotos und Videos  beantragte Schmitz 18 Monate Haft. Ohne Bewährung.

„Trotz mehrerer Hausdurchsuchungen hat er seine Taten nicht beendet“, argumentierte die Staatsanwältin. Marko O. habe sich als „unverbesserlich und beratungsresistent“ erwiesen. Eine Geldstrafe sei aufgrund der Menge des gefundenen Materials, den einschlägigen Vorstrafen und der Tatsache, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand, nicht mehr möglich. „Ich sehe keine positive Sozial- und Kriminalprognose.“

Nächsten Donnerstag wird das Urteil verkündet. Das Verfahren ist für Marko O. damit wahrscheinlich noch nicht beendet: Rechtsanwältin Clement-Sternberg verwies in ihrem Plädoyer mehrmals auf die mögliche Berufung. Es wäre nicht der erste Prozess des Pädophilen vor dem  Leipziger Landgericht. Im Mai 2015 wird dort gegen O. wegen anderer einschlägiger Vergehen eine weitere Berufung verhandelt.

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