Nach einer wochenlangen Serie an Einbrüchen in ganz Leipzig haben drei Angeklagte vor dem Leipziger Landgericht am Donnerstag weitreichende Geständnisse abgelegt. Vor dem Zugriff der zwischen 27 und 39 Jahre alten Männer, die mit den Einbrüchen Lebensunterhalt und Drogen finanziert haben sollen, war offenbar selbst ein schwerer Tresor nicht sicher. Die Strafkammer gab auch einen Ausblick, wie viele Jahre Haft auf die Verdächtigen zukommen könnten.

Sie schlugen vor allem im Sommer 2023 mehrere Wochen lang immer wieder im ganzen Stadtgebiet zu: Am Donnerstag nun räumten die drei Angeklagten Maher H. (39), Khaled A. (27) und Sameh S. (30) ihre jeweilige Tatbeteiligung durch ihre Verteidiger weitgehend ein. Sie stehen unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls und schweren Wohnungseinbruchdiebstahls vor Gericht.

Schweren Tresor entwendet

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig zum Prozessauftakt gegen die drei Männer im Landgericht am Montag vorgebracht hatte, seien diese vorwiegend im Juni und Anfang Juli 2023 wiederholt in Bars, Restaurants und Privatwohnungen eingebrochen, um dort nach Wertgegenständen aller Art Ausschau zu halten. Zudem gerieten auch eine Bäckerei, ein Lottogeschäft und eine Gartenkneipe ins Visier des Trios.

Besonders spektakulär erwies sich ein Einbruch in ein Fachgeschäft in der Georg-Schwarz-Straße vom 3. Juli 2023, bei dem neben Gold und über 300 Euro Bargeld auch ein Tresor des Herstellers „Franz Jäger“ mit Schmuck und Edelsteinen verschwand. Allein hier soll der Schaden etwa 25.000 Euro betragen. Der Angeklagte Khaled A. habe seiner Freundin Teile des erbeuteten Schmucks geschenkt, heißt es.

LAut Anklage 14.000 Euro Beute aus Spielautomaten

Doch auch sonst war das Trio, das in 18 einzelnen Fällen mit je unterschiedlicher Beteiligung und zum Teil unbekannten Komplizen agiert haben soll, nach Kenntnis der Ermittler keineswegs zimperlich im Vorgehen und auch nicht wählerisch bei seinen Zielobjekten. So sollen den Männern bei einem Einbruch in eine Reudnitzer Bar am 6. Juni 2023 etwa 14.000 Euro aus geknackten Spielautomaten in die Hände gefallen sein – die Verdächtigen räumten über ihre Anwälte auch diese Tat ein, wollten sich aber lediglich an eine Beute von 4.000 bis 5.000 Euro erinnern.

Teilweise machten sie Gedächtnislücken geltend oder beschrieben ihren Anteil bei den eigenen Einbrüchen dahingehend, sie hätten Schmiere gestanden. Maher H. und Sameh S. erklärten, bei dem Coup in der Georg-Schwarz-Straße nur jeweils 150 Euro Bargeld abbekommen zu haben.

Einbruch in Privatwohnung, während die Bewohnerin schlief

Bis zu ihrer Verhaftung am 4. Juli 2023 kurz nach dem Einstieg in die Kneipe einer Gartenkolonie im Süden traf die Tatserie der Einbrecherbande mehrere Bars, Kneipen, Restaurants sowie einen Lottoladen und eine Bäckerei. Laptops, Bargeld, Bankkarten, Kleidungsstücke, eine Xbox, eine Smart Watch, ein goldener Ring: Alles, was nach einem Wert aussah, verschwand in den Taschen der Täter. Selbst Privatwohnungen wurden heimgesucht, so in der Naumburger Straße sowie ein Einfamilienhaus an den Theklafeldern.

In einer separaten Anklage wird Maher H. und Khaled A. zudem vorgeworfen, am Morgen des 15. Juni 2023 in eine Erdgeschosswohnung in Schönefeld-Abtnaundorf eingedrungen und dort auf die Bewohnerin gestoßen zu sein, die wegen der Geräusche nachsehen wollte. Die geschockte Frau sei daraufhin ins Badezimmer dirigiert worden, die Ausbeute hier laut Anklage: ein Ring, eine goldene Uhr, ein Handy und 120 Euro in bar.

In Bezug auf diesen Vorfall sei sein Mandant jedoch der Meinung, dass die Geschädigte von allein ins Bad gegangen sei, sagte Rechtsanwalt Matthias Luderer, der Khaled A. vertritt. Wegen seines Betäubungsmittelkonsums habe er sich sowieso in einer „Ausnahmesituation“ befunden.

Es drohen Haftstrafen von bis zu über fünf Jahren

In einem Rechtsgespräch war am Donnerstag bereits unverbindlich ausgelotet worden, welches Strafmaß für die in U-Haft sitzenden Beschuldigten infrage käme. Nach aktuellem Stand könnte dies, je nach Angeklagtem, am Ende eine Spanne von drei Jahren und sechs Monaten bis fünf Jahren und zwei Monaten betragen, so der Wink seitens der Strafkammer. Diese hat nach jetzigem Stand noch weitere Verhandlungstage bis Ende Mai eingeplant.

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