Manchmal hat auch der Petitionsausschuss des Leipziger Stadtrates keine Geduld mehr mit den Ausreden der Stadtverwaltung zu uralten Vorhaben. 2011 und 2013 hat der Leipziger Stadtrat eigentlich alle Weichen gestellt, um den Turm und die Fassade des Alten Rathauses einmal gründlich sanieren zu lassen. Doch dann sorgten lauter Sparhaushalte dafür, dass das Projekt immer wieder gestrichen wurde.

So lange, bis es fast vergessen war. Erst eine Petition brachte es jetzt wieder auf den Tisch. Die Stellungnahme des Kulturdezernats war dann zumindest etwas seltsam. Man bekannte sich zwar zum Vorhaben, sah eine Umsetzung aber nur „mittelfristig“ für möglich. Damit sei ja der Petition eigentlich abgeholfen.

Oder?

Das sieht der Petitionsausschuss gar nicht so. Denn „mittelfristig“ heißt ja nun einmal wieder nur Vertagung.

Deswegen gibt man die Petition mit einer eindeutigen Ergänzung zur Abstimmung in den Stadtrat, nämlich mit der, die eigentlich aus dem Kulturdezernat hätte kommen können: ganz konkret mit Terminierung.

„Die komplette ‚Baumaßnahme Altes Rathaus – Sanierung der Fassade und Restaurierung der Turmuhr‘ wird ab 2017 realisiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushalt 2017/18 bereitzustellen“, heißt diese Ergänzung. Da der Stadtrat derzeit sowieso über den Doppelhaushalt 2017/2018 diskutiert, ist das eigentlich der logische Schritt. Nach den Kostenschätzungen von 2013 entfallen auf die Sanierung der Fassaden einschließlich der Restaurierung der Turmuhr Kosten von rund 1,1 Millionen Euro.

Bleiben noch die eigentlich genauso wichtigen Brandschutzmaßnahmen. Aber auch die sollten aus Sicht des Petitionsausschusses nicht einfach auf die lange Bank geschoben werden.

Also gibt es noch einen zweiten ergänzenden Punkt, mit dem die Petition zur Beschlussfassung geht: „Darüber hinaus wird eine Ausweitung der Baumaßnahme auf das Hausinnere (Brandschutz und Elektrik) mit Fertigstellung bis spätestens 2020 geprüft. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis zur Haushaltsbeschlussfassung 2017/18 vorzulegen.“

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