Im September formulierte tatsächlich die CDU-Fraktionen einen Antrag, der die Stadtverwaltung dazu bringen soll, mit den Bewohnern der Leipziger Wagenplätze endlich wie mit ganz normalen Bürgern umzugehen und ihnen richtige Mietverträge für die genutzten Plätze anzubieten. Ein Antrag, den sogar die Linksfraktion gut findet. Auch wenn sie noch ein paar kleine Änderungen darin sehen möchte.

Denn ein Schema für alle passt nicht. Und vor allem: Eine Vorschrift nutzt nichts, wenn die Verwaltung nicht endlich auch diese alternative Wohnform akzeptiert, sich dazu bekennt und einen Mitarbeiter hat, der sich zuständig fühlt.

„Der Änderungsantrag begehrt neben einer grundsätzlichen Anerkennung dieser Wohnform die Schaffung einer festen, transparenten Verantwortlichkeit in der Verwaltung, die sowohl für Wagenplätze als auch für AnwohnerInnen ansprechbar ist“, heißt es deshalb im Änderungsantrag der Linken. Das ist dann sozusagen der Belastungstest, ob sich die Verwaltung weiter darauf herausredet, dass Wagenplätze im deutschen Recht nirgendwo auftauchen und die Verwaltung deswegen keine Handhabe hätte – oder ob man die Wirklichkeit akzeptiert und auch sinnvolle Lösungen sucht und anbietet.

Das gehe natürlich nicht mit Standardmietverträgen für alle, stellt die Linksfraktion fest.

„In Leipzig existiert derzeit eine Reihe von Wagenplätzen, sowohl auf städtischen als auch privaten Grundstücken. Zahlreiche Menschen verschiedenen Alters haben sich für diese alternative Wohnform entschieden. Zudem sind Wagenplätze zumeist Orte alternativer, kreativer und gemeinwohlorientierter Kultur“, heißt es im Antrag.

Und dann zitiert man auch gleich OBM Burkhard Jung selbst, der in seinem Arbeitsprogramm 2020 formulierte, dass es „in Leipzig eine bereichernde Vielfalt von unterschiedlichen Lebensentwürfen“ gebe und „öffentliche Angebote und Räume so zu gestalten“ seien, „dass sie verschiedenste Lebensentwürfe ermöglichen“.

„Auch in der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes wird kooperativen Wohnformen, zu denen auch Wagenplätze gehören, ein hoher Stellenwert eingeräumt“, betont die Linke. „Die in Leipzig bis dato existierenden Wagenplätze haben für sich verschiedene Rechtsformen gewählt. Während einige Wagengruppen private Flächen gekauft oder gemietet haben, gibt es auch Pacht-und Mietmodelle mit der Kommune (z. B. Saalfelder Straße 42, Saarländer Straße/Ecke Alte Salzstraße, Lauerscher Weg 70a, zukünftig Fockestraße 80). Ein Grundsatzproblem bleibt die gesetzlich nicht vorgesehene bau(planungs)rechtliche Ausweisung von Flächen für das Wohnen in Wagen. Ein weiteres Problem ist, dass es an klaren Verantwortlichkeitsstrukturen in der Stadtverwaltung mangelt.“

Deswegen müssten, so die Linksfraktion, zwei Punkte im Antragstext unbedingt auftauchen:

  1. Der Stadtrat bekennt sich zur Vielfalt von Wohnformen in Leipzig. Dazu gehört auch das Wohnen in Wagen.
  2. In der Verwaltung wird ein/e Ansprechpartner/in für die Belange von Wagenplätzen geschaffen. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl Suche und Vermittlung von geeigneten Flächen als auch Fragen der Unterhaltung, Vertragsmanagement, Kommunikation und Konfliktmanagement.

Der Antrag der CDU-Fraktion.

Der Änderungsantrag der Linksfraktion.

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