Im Laufe des 20. Februar 2019 nahm die SPD-Fraktion im sächsischen Landtag zum überraschend geänderten Umweltinformationsgesetz (UIG) Stellung. Und man räumt ein, dass die nun weiter verstärkte Intransparenz in der Kohlebranche Sachsens eine Art Kollateralschaden darstellt. Was man sehr bedauere. Um genau diese Erklärung im letzten Satz der Wortmeldung eigenhändig wieder abzuräumen. Und irgendwie doch mitzuteilen: tja, Pech gehabt, Greenpeace. Der Sächsische Rechnungshof soll doch lieber keine Auskunft über Umweltinformationen und Finanzen der Kohlekonzerne erteilen.

Es ist genau genommen ein Graubereich zwischen Gemeinschaft und Unternehmertum. Irgendwo zwischen gewählten Vertretern der Bürger, privatwirtschaftlichen Interessen und grundlegenden Eingriffen in die gemeinsame Natur und Umwelt agiert die Kohlebranche. Die sich offenbar über einen weiteren Etappensieg freuen kann, wenn es darum geht, Umweltschäden, Renaturierungsgelder und Gewinne unter der Decke zu halten.Am 13. Dezember 2018 änderte der sächsische Landtag das Umweltinformationsgesetz (UIG). Mit den Stimmen der Koalition, also der SPD-Fraktion. Diese erklärte am heutigen 20. Februar, man sei letztlich einem Vorschlag der CDU gefolgt, welche laut SPD der Bitte des Rechnungshofes um mehr Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit nachgekommen sei.

Kern sei es eigentlich gewesen, dass der Rechnungshof alle Angelegenheiten der Exekutive prüfen könne, „auch, wenn die Belange Dritter, zum Beispiel von Unternehmen, betroffen sind. Bestünde ein weitreichender Auskunftsanspruch gegenüber dem Rechnungshof, könnte er seinen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachgehen.“ Diese Klarstellung des Rechnungshof-Status’ entspräche so nun auch der Rechtslage in anderen Bundesländern.

Man hat also ein Informationsloch zu stopfen versucht, welches bislang zumindest hier und da ein wenig Licht in die Kohlebranche zu bringen drohte. Ein neues hat man gar nicht erst eröffnet, denn schon im September scheiterte der Vorstoß der Grünen, ein neues Transparenzgesetz durch den Landtag zu bringen, an der Koalition. Im Ergebnis bleibt also, dass nunmehr die Tür scheinbar zu ist: der Rechnungshof Sachsen wird keine Auskünfte mehr erteilen, Greenpeace könnte mit der gerade laufenden Klage auf Herausgabe des Sonderberichts „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen“ scheitern.

Kein ZUsammenhang, alles auf Wunsch des Rechnungshofes. Das Statement der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag vom 20. Februar 2019. Foto: SPD Fraktion
Kein Zusammenhang, alles auf Wunsch des Rechnungshofes. Das Statement der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag vom 20. Februar 2019. Foto: SPD Fraktion

Was die weitere Erläuterung zum Beschluss vom 13. Dezember 2018 seitens der SPD etwas seltsam klingen lässt, ganz so, als ob man mitten im Streit um das Kohleaus, die Kohlekommission und die Klimaziele etwas übersehen hätte: „Die Tragweite dieser Entscheidung und der Zusammenhang mit einer Klage auf Herausgabe eines Sonderberichtes waren der SPD-Fraktion zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst.“ Und auch vom Drängen seitens Greenpeace seit 2017 und den möglichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren hat man laut SPD-Fraktion nichts mitbekommen.

„Um es klar zu sagen: Die Gesetzesänderung stand für uns in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Gerichtsverfahren. Wir bedauern, wenn ein anderer Eindruck entstanden ist.“

Was zum letzten Satz führt, mit dem all die Erörterungen zuvor irgendwie vom Tisch fallen. Denn da schreibt die Fraktion abschließend: „Wir halten es nach wie vor für richtig, Gutachten nicht zwingend zu veröffentlichen, wenn diese interne Zahlen eines Unternehmens enthalten und deren Veröffentlichung einen Eingriff in den Wettbewerb wären.“

Interessante Wahrnehmung über den Status einer aus wenigen Konzernen bestehenden Kohle-Branche, welche alle Geschäfte mit Bergämtern, Landesregierungen und somit mit dem Bürger über den Abbau gemeinschaftlicher, endlicher Ressourcen abschließt. Und anschließend bei Renaturierungen und Beseitigung der Schäden in der Landschaft selbst gemeinschaftliche Aufgaben wahrnehmen soll. Und eben darum zur Bereitstellung von Geldern für die Tagebaunachsorge verpflichtet ist.

Ob sie das Geld überhaupt haben, darf aber niemand wissen. Im Falle der LEAG immerhin schon heute eine 1,7 Milliarden Euro-Frage. Renaturierungsgelder, welche beim Abkauf der Kohlesparte von Vattenfall in die Taschen des tschechischen Mutterkonzerns EPH wanderten. Der mitbietende Konkurrent damals bis zum Ausschluss vom Bieterverfahren: Greenpeace.

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