Am 5. November ging die sächsische CDU schon mit ihrer Meldung an die Öffentlichkeit, wie sehr sie sich darüber freue, dass die LEAG 1,75 Milliarden Euro vom Bund für den Kohleausstieg bekäme. „Heute hat der Energieausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für eine Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes gestimmt. Das ist der Grundstein für die Auszahlung der 2020 vom Bundestag beschlossenen Entschädigungszahlungen“, las man da.

Was da freilich noch fehlte, war die Abstimmung im Bundestag am 6. November und die zeitnah zu erwartenden notwendigen Genehmigung der EU-Kommission. Mit dieser kann noch in diesem Jahr mit einer ersten Auszahlung begonnen werden. „Damit ist der Weg frei, dass die LEAG für die Umsetzung des Kohlekompromisses bis zu 1,75 Milliarden Euro in den kommenden Jahren erhält.“

Dazu sagte die energiepolitische Sprecherin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Ina Klemm: „Das ist ein gutes Signal für Sachsen! Der Strukturwandel ist die größte Herausforderung der Region und er muss von der Politik gestaltet werden. Mit 1,75 Milliarden Euro wird der Fortbestand der LEAG und der Arbeitsplätze in den nächsten Jahren gesichert.

Die Kumpel in der Braunkohle haben in den letzten Jahren die Versorgungssicherheit im Energiebereich mitgestemmt. Wir halten unser Versprechen als CDU: erst Jobs, dann Kohleausstieg. Das Geld sorgt jetzt dafür, dass die LEAG in neue Geschäftsfelder der Zukunft investieren kann. So wird der Strukturwandel gelingen!“

Genehmigung mit Auflagen

Am Dienstag,18. November, hat dann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bekanntgegeben, dass die Entschädigung der LEAG für den gesetzlichen Kohleausstieg in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro nach dem EU-Beihilferecht genehmigt ist.

Seit März 2021 lief das EU-Beihilfeverfahren über die Zulässigkeit von Entschädigungszahlungen für den vorgezogenen Kohleausstieg. Der Anspruch auf Entschädigung für Betreiber von Braunkohlekraftwerken, die ihre Anlagen vorzeitig vom Netz nehmen müssen, war 2020 im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgestaltet worden.

Die EU-Kommission hatte bereits im Sommer 2024 mitgeteilt, dass ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro im Grundsatz mit den beihilferechtlichen Vorgaben vereinbar sei, wobei die Entschädigung in einen fixen und einen variablen Betrag aufgeteilt sein soll. Der fixe Anteil soll vor allem die durch den vorgezogenen Kohleausstieg zusätzlich entstehenden Tagebau- und Sozialkosten der LEAG kompensieren.

Der variable Entschädigungsanteil wird für entgangene Gewinne gewährt, die durch neu eingeführte Berechnungsformeln jeweils zum definierten Zeitpunkt der Stilllegung von Erzeugungsanlagen ermittelt werden. Die erforderlichen Anpassungen in den Auszahlungsmodalitäten hat der Bundestag mit entsprechenden Änderungen des KVBG und des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf den Weg gebracht. Sie sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Ein Teil fürs Sondervermögen

Ein Teil fließt in das Sondervermögen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue.

„Der beschlossene Kohleausstieg in Deutschland hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Stromversorgung und natürlich auf die Reviere und die Menschen, die hier leben und arbeiten“, sagt Adi Roesch, CEO der LEAG.

„Die Bestätigung der vereinbarten Entschädigungen für Tagebaufolgekosten, Sozialverpflichtungen und eingetretene entgangene Gewinne bedeutet vor allem eines: Planungssicherheit. Die Finanzmittel fließen in die Vorsorgegesellschaften in Brandenburg und Sachsen.

Hier baut LEAG seit 2019 ein Sondervermögen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue auf, das den Ländern Brandenburg und Sachsen als Absicherung dient – zusätzlich zu den Rücklagen, die wir als Unternehmen für unsere Rekultivierungsaufgaben bilden“, erläutert Roesch.

„Zugleich erhalten wir den notwendigen Handlungsspielraum, um unseren vom Kohleausstieg betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu bieten, sei es durch einen fairen Übergang in die Altersrente oder neue berufliche Angebote“, so Roesch.

„Wir planen schon heute über die Braunkohle hinaus und bauen im Rahmen unserer GigawattFactory an einer neuen Energielandschaft, die die Stromversorgung sichert, Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in der Region hält.“

Wird das Geld reichen?

Die Kohlekonzerne waren immer auch gesetzlich verpflichtet, Geld für die Rekultivierung der Tagebaue anzusparen. Doch ob und wie das nach dem Kauf der Braunkohlesparte von Vattenfall durch die LEAG 2016 passiert ist, ist bis heute ein Buch mit sieben Siegeln.

Auch das Sächsische Bergamt informiert dazu nicht transparent, sodass auch Anfragen von Abgeordneten im Sächsischen Landtag keine Klarheit schaffen, wie viel Geld tatsächlich schon zur Vorsorge gesichert ist und ob die tatsächlichen Rekultivierungskosten damit abgedeckt sind. Denn selbst 1,75 Milliarden Euro würden dafür nicht reichen. Greenpeace geht von Rekultivierungskosten von 5,4 Milliarden Euro aus.

Und die Sache wird noch diuffuser, wenn die LEAG über den Umgang mit den zugesagten Geldern scheibt: „Ab 2025 und bis 2029 sollen feststehende jährliche Entschädigungsraten in Höhe von rund 91,5 Millionen Euro an die Vorsorgegesellschaften ausgezahlt werden. Zudem ist vorgesehen, dass Vorauszahlungen auf die Entschädigungszahlungen des Bundes, die LEAG in den Vorjahren in die beiden Vorsorgegesellschaften geleistet hat, noch 2025 durch den Bund zurückerstattet werden.

Darüber hinaus können zwischen 2030 und 2042 weitere Entschädigungszahlungen für die aufgrund des Kohleausstiegs entgangenen Gewinne bei den LEAG-Kraftwerken und der Braunkohleveredlung folgen. Der mögliche Gesamtbetrag aus fixem und variablem Anteil ist bei 1,75 Milliarden Euro gedeckelt.“

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Würde man die Erneuerbaren ausbauen wie geplant, würde die LEAG 2030 den Betrieb der Kohlesparte komplett einstellen, da er spätestens dann unwirtschaftlich ist. Hier werden mal wieder Milliarden Euro Steuergeld an einen Oligarchen transferiert. Da muss man sich dann aber auch nicht wundern, dass die Union ganz begeistert ist.

Schreiben Sie einen Kommentar