Am Dienstag, 27. März, haben die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Linke im Sächsischen Landtag ein gemeinsames Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltskürzungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft bekannt gegeben. Das Normenkontrollverfahren zielt darauf ab, die Verfassungswidrigkeit der mit dem Doppelhaushalt 2010/11 verabschiedeten Kürzungen im Bereich der freien Schulen zu belegen.

Vertreten wird es von Prof. Dr. Friedhelm-Hufen, Verwaltungsrechtler an der Universität Mainz und selbst Richter am Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz.

“Am 28. März werden 43 Abgeordnete des sächsischen Landtages eine Normenkontrollklage zu den Kürzungen bei den freien Schulen beim sächsischen Verfassungsgericht einreichen”, erklärt Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. “Die Streichung des Schulgeldersatzes, die Kopplung der Zuschüsse für freie Schulen an Mindestschülerzahlen und die Verlängerung der Finanzierungsfrist auf vier Jahre bedrohen die freien Schulen in ihrer Existenz und stellen faktisch ein Neugründungsverbot dar. Wir halten dies für verfassungswidrig.””Freie Schulen machen unsere Schullandschaft bunter und reicher; sie sind eine positive und gelebte Kritik am sächsischen Schulsystem”, stellt Dr. Eva-Maria Stange, bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, fest. “Sie müssen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Geldbeutel der Eltern offen sein, so wie es das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung vorgeben. Dazu gehört auch die pädagogische und organisatorische Gestaltungsfreiheit. Mit der Klage wollen wir unserer Verfassung sowie den Eltern und Kindern zu ihrem Recht verhelfen.”

Einen echten Vertrauensbruch sieht Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke: “Die Arbeitsfähigkeit der bestehenden freien Schulen, die im Vertrauen auf die geltende Gesetzgebung gegründet worden sind und oftmals schon viele Jahre betrieben werden, muss im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie den Eltern gesichert werden. Die Linke will verhindern, dass aus freien Schulen reine Privat-Schulen werden, wenn durch den Wegfall der Schulgelderstattung Kindern aus Elternhäusern mit niedrigem Einkommen der Besuch einer solchen Schule unmöglich gemacht wird. Deshalb stehen die sozialen Aspekte bei der Normenkontrollklage im Vordergrund. Ziel der Normenkontrollklage ist die Beseitigung sozial unverträglicher Kürzungen bei freien Schulen.”

Die Normenkontrollklage als pdf: www.gruene-fraktion-sachsen.de (http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/Endfassung_Klage_freieschulen.pdf)

Das Eckpunktepapier zur Klage: www.gruene-fraktion-sachsen.de (http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/eckpunktepapiere/2012-03-27_normenkontrollklage_akg.pdf)

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