Das Landgericht Dresden hat fünf Einbrecher ins „Grüne Gewölbe“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ohne Deal wären die Strafen wohl härter ausgefallen. Außerdem: Ein anderes Gericht bejaht den Anfangsverdacht einer „kriminellen Vereinigung“ bei der „Letzten Generation“ und Forscher*innen haben mit Betroffenen von Polizeigewalt geredet. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 16. Mai 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Für manche war es ein spektakulärer Kunstraub, für andere ein Angriff auf die sächsische Identität: Der Einbruch ins „Grüne Gewölbe“ hat vor dreieinhalb Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Wie groß selbst international das Interesse am Geschehen war und ist, zeigt sich allein darin, dass Nutzer*innen der „New York Times“-App heute per Push-Nachricht über das Urteil in Dresden informiert wurden.

Das dortige Landgericht hat fünf der sechs Angeklagten zu Haftstrafen von rund sechs Jahren verurteilt. Sie seien schuldig der besonders schweren Brandstiftung, der gefährlichen Körperverletzung, des Diebstahls mit Waffen und der Sachbeschädigung.

Kürzere Strafen dank Deal

Vorausgegangen war ein Deal mit der Staatsanwaltschaft. Dieser ermöglichte unter anderem, einen Teil der geklauten Schätze wieder in staatlichen Besitz zu bringen. Diese sind allerdings teilweise beschädigt und von anderen gibt es nach wie vor keine Spur. Ein sechster Angeklagter wurde vom Landgericht freigesprochen.

Zahlreiche Urteile – teilweise sogar kurze Haftstrafen – gab es auch schon gegen Mitglieder der Klimagruppe „Letzte Generation“. Von manchen schon als terroristische Öko-RAF bezeichnet, scheinen sich staatliche Instanzen nun zumindest darauf zu versteifen, dass es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ handeln könnte.

Einen entsprechenden Anfangsverdacht bestätigte zuletzt das Landgericht Potsdam. Damit seien die Durchsuchungen, die im Dezember 2022 bei mehreren Aktivist*innen stattfanden, gerechtfertigt. Betroffene hatten dagegen geklagt. Sollte sich dieser Anfangsverdacht bestätigen, hätte das Auswirkungen auf hunderte Aktivist*innen – sie alle könnten sich dann allein schon deshalb strafbar machen, weil sie zur „Letzten Generation“ gehören.

Umfangreiche Studie zu Polizeigewalt

Apropos kriminelle Vereinigungen: Ein Forschungsteam hat sich wissenschaftlich mit Gewalt durch Polizist*innen beschäftigt und dazu mehr als 3.000 Betroffene befragt. Einmal mehr bestätigt sich dabei, dass Polizeigewalt nur in Ausnahmefällen zu Gerichtsverhandlungen oder gar (rechtskräftigen) Verurteilungen führt.

Ein aktuelles Beispiel lieferte bereits gestern die Staatsanwaltschaft Dresden, die ein Verfahren gegen einen Polizisten einstellte, der im Februar einen 19-jährigen Klimaaktivisten von der Straße gezerrt und ihn anschließend mit Gewalt festgehalten hatte. Die Gewalt sei gerechtfertigt gewesen, weil die Störung des Straßenverkehrs auf verhältnismäßige Weise beendet werden konnte, so die Staatsanwaltschaft.

Worüber die LZ heute berichtet hat: über die Frage, ob der Wohnungsmarkt in Leipzig „angespannt“ ist,

über das Urteil gegen einen LVB-Kontrolleur, der einen Fahrgast gewürgt hat, und

über einen ersten Blick auf die Kandidat*innen für die Stadtratswahl in einem Jahr.

Was heute außerdem wichtig war: 2024 soll der Leipziger Weihnachtsmarkt noch größer werden. Wie die Stadt heute mitteilte, ist eine Erweiterung auf den Burgplatz geplant. Dort soll es allerdings ruhiger und besinnlicher zugehen als an den anderen Orten; zudem soll es auch inhaltlich ein eigenes Konzept geben. Ein Zuschlag an den Dienstleister mit dem besten Konzept wird für November erwartet.

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