Weil er einen Kiosk-Verkäufer in Leipzig-Grünau rassistisch beleidigt hatte, ist ein 29-Jähriger am Mittwoch vom Amtsgericht zur Zahlung von 500 Euro verurteilt worden. Marko K. hatte gestanden, den 60-Jährigen am 11. August 2013 wegen dessen Migrationshintergrund beschimpft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hilfsarbeiter darüber hinaus gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, da sich Täter und Opfer nach dem Wortgefecht Handgreiflichkeiten lieferten.

Marko K. ist keiner dieser Bilderbuch-Nazis mit Glatze und Springerstiefeln. Ein Problem mit Ausländern scheint der stämmige Grünauer dennoch zu haben. Sein rassistisches Denken hielt ihn in der Vergangenheit überraschenderweise nicht davon ab, mit Migranten Geschäfte zu machen. Am 11. August 2013 wollte er an einem Kiosk in der Jupiterstraße einige Flaschen Bier erwerben.

Laut Anklage warf der Grünauer, der drei Mal wöchentlich als Aushilfskraft in einem Supermarkt Waren in Regale räumt, beim Bezahlen einen Teil des Geldes nach dem Kioskbetreiber. Daneben beschimpfte der den Mann. Er stinke und habe das Land zu verlassen.

Dildar M. (60) berichtete dem Gericht, dass ihm K. schon des Öfteren rassistisch beschimpft habe. An diesem Tag eskalierte die Situation. Was sich genau zugetragen hat, konnte das Gericht nicht im Detail aus den Aussagen der beiden Männer und einer Augenzeugin herausarbeiten. Offenbar fühlte sich der Verkäufer diesmal so sehr verletzt, dass er den Kiosk verließ und mit einem Besenstiel in der Hand Marko K. verfolgte. Es kam zu einer Rangelei, bei der beide Männer leichte Verletzungen erlitten.

Marko K. ist kein Kind von Unschuld, ließ sich auf die Handgreiflichkeiten ein, anstatt die Flucht zu ergreifen. “Der erste Angriff kam von Herrn M. Ich musste mich mit allem, was ich hatte, verteidigen”, führte der Angeklagte in erregtem Tonfall aus. Staatsanwalt Andreas Saalmann glaubt ihm kein Wort. “Nach dem, was uns in der Hauptverhandlung vorgetragen wurde, gehe ich davon aus, dass der Anklagevorwurf im Großen und Ganzen zutrifft.” Der Jurist beantragte 150 Tagessätze wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung.

Amtsrichterin Gudrun Engelhardt sah hinsichtlich der Körperverletzungen allerdings Dildar M. in der Verantwortung. Marko K. habe in Notwehr gehandelt, müsse sich lediglich die Beleidigungen ankreiden lassen. Deswegen soll er 50 Tagessätze über je 10 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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