Abdelhak A. wuchs in einem streng gesitteten Elternhaus auf. Alkohol war Tabu. Der junge Mann machte sein Abitur. 2001 ging er nach Italien, um dort zu arbeiten. Ein Onkel hatte ihm dort eine Stelle besorgt. Für A. die Chance, vor seinem gewalttätigen Vater zu fliehen. „Er machte mir das Leben zur Hölle“, beschreibt der Angeklagte in einem Brief an Verteidiger Ingo Stolzenburg das gestörte Verhältnis.
Die schwierige Vater-Sohn-Beziehung prägte Abdelhak A.’s weiteres Leben: Er begann, sich selbst zu verletzen und zu trinken. In Italien saß er im Gefängnis und erlitt Qualen, über die er bis heute nicht sprechen kann. Anschließend zog der 32-Jährige weiter nach Deutschland, wo er sich derzeit im Duldungsstatus befindet.
Hier geriet Abdelhak A. vollends auf die schiefe Bahn, beging dutzendfach kleinere Straftaten. „Das Problem Alkohol hat ihn immer wieder begleitet“, erläuterte Stolzenburg den Lebensweg seines Mandanten. Dafür sprechen die ärztliche Befunde, die nach einigen seiner Taten erhoben wurden. „Die Alkoholwerte bewegen sich jenseits der zwei Promille“, merkte Richter Weber an. Gerichtspsychiater Peter Schönknecht erkannte im Angeklagten den „klassischen Alkoholiker“.
Unter Alkoholeinfluss wurde A. meist aggressiv und laut. Selten griff er jedoch Menschen an. Ein solcher Einzelfall war die Begegnung mit der Kassiererin Francis N. (33). Die Frau wollte A. im Jahre 2013 aus einem Geschäft verweisen, in dem der Ladendieb bereits Hausverbot hatte. Resultat: Ein reflexartig eingesetztes Pfefferspray und A. lag auf dem Boden. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung erkannten Angestellte aus benachbarten Läden den Angeklagten als Dieb wieder. Bei Gericht konnte sich A. nicht an den Vorfall erinnern, räumte diesen aber vollumfänglich ein.
Viele Taten wären womöglich nicht geschehen, hätte der Angeklagte frühzeitig professionelle Hilfsangebote wahrgenommen. Jetzt möchte Abdelhak A. eine Entzugstherapie absolvieren. Diese wird hinter Gittern stattfinden. Drei Jahre und fünf Monate muss der Serientäter ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.