Für Kourosh R. konnte es am Donnerstag nicht besser laufen: Die vermeintliche Tatzeugin Michelle L. (20) belastete nicht den mutmaßlichen Einbrecher, sondern ihren Ex-Freund Stefan W. Drei Männer waren im Sommer 2013 in dessen Wohnung in Grünau eingedrungen, hatten Geld verlangt und ihn geschlagen. Unter ihnen soll sich der Angeklagte befunden haben. Die frühere Lebensgefährtin des Opfers gab freimütig zu, bei der Polizei falsch ausgesagt zu haben und lieferte dem Gericht eine mögliche Erklärung für den Überfall: Illegale Drogen-Geschäfte.

Ursprünglich sollte Michelle L. gegen den Angeklagten Kourosh R. aussagen. Zu dem ersten Termin am Landgericht Leipzig war sie nicht erschienen. Am Donnerstag wurde die Leipzigerin von Polizisten vorgeführt. Während ihrer Vernehmung entschuldigte sie sich beim Gericht für ihr Versäumnis, was ihr zumindest eine Abmilderung der obligatorischen Geldbuße für das Fernbleiben einbrachte.

Die Zeugin sollte die Geschehnisse in Stefan W.’s Wohnung im Sommer 2013 schildern. „Ich habe damals eine Falschaussage gemacht“, überraschte die Frau gleich zu Beginn ihrer Befragung. Ihr damaliger Freund hatte sie gebeten, anhand seiner Aussagen zum Überfall, die Polizei zu belügen. „Er hat gesagt, dass irgendwelche Typen da waren, die ihn bedroht haben.“ Sie habe sich aus Liebe auf die Bitte eingelassen, weil ihr Freund für den Vorfall keine Zeugen hatte. In ihren weiteren Ausführungen brachte sie ihren damaligen Mitbewohner in weitere Bedrängnis. „Es ging um Crystal“, sagte Michelle L. „Es waren mehrere Gramm.“

Angeklagter Kourosh R. und Rechtsanwalt Sven Kuhne
Kourosh R. beim Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch. Foto: Alexander Böhm

„Wir haben hier einen Zeugen, der falsch aussagt und dazu noch anstiftet“, ärgerte sich der Vorsitzende Berthold Pfuhl. Wenigstens könnte die Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin stimmen. Stefan W. ist unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft.

Zwei weitere Zeugen bestätigten obendrein, dass Kourosh R. just zum Tatzeitpunkt an einer Geburtstagsparty teilgenommen habe. Die Aussagen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Ein Zeuge (34) war selbst Beschuldigter in dem Verfahren. Der andere war zwar das Geburtstagskind, zum fraglichen Zeitpunkt allerdings schon angetrunken. Der 39-Jährige konnte sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit erinnern, wer zu seiner Party wann gekommen oder gegangen war.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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