Das Verfahren um die mögliche Mitschuld eines Sozialarbeiters an dem qualvollen Tod des kleinen Kieron-Marcel (2) im Juni 2012 geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das gestrige Urteil des Landgerichts Revision eingelegt. Die 9. Strafkammer hatte den früheren Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, Tino H. (42), vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

“Die Staatsanwaltschaft hat am heutigen Tag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt”, bestätigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass der Sozialarbeiter, der zwischen November 2011 und April 2012 für die Betreuung von Kieron-Marcel und seiner drogenabhängigen Mutter (26) verantwortlich gewesen ist, den Tod des Jungen mitverschuldet hat.

Christine F. war Anfang Juni 2012 an einer Überdosis verstorben. Weil niemand ihren Tod bemerkte, verhungerte und verdurstete der Zweijährige in seinem Kinderbett. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass Tino H. seine dienstlichen Pflichten verletzt hat, indem er den Jungen nicht rechtzeitig in staatliche Obhut nehmen ließ.

Das Amtsgericht verurteilte den Mitarbeiter des Leipziger Jugendamts im Mai 2014 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Landgericht hob das Urteil am Mittwoch auf und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft, die gegen das erstinstanzliche Urteil ebenfalls Berufung eingelegt hatte, hatte die Verhängung von 120 Tagessätzen beantragt.

Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall beschäftigen. Eine weitere Hauptverhandlung mit umfänglicher Beweisaufnahme findet dort allerdings nicht statt. Die Revisionsinstanz prüft das Urteil des Landgerichts lediglich auf Rechts- und Verfahrensfehler. Dies ist für gewöhnlich reine Aktenarbeit.

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Die 9. Strafkammer hatte den früheren Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, Tino H. (42), vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Jedes andere Urteil wäre eine Farce gewesen und hätte dem Ansehen der Justiz in Sachsen weiteren schweren Schaden zugefügt.

Sehr gespannt sollte man darauf sein, wie der Leipziger Stadtrat damit umgeht. Nach wie vor sitzen die Hauptverantwortlichen in der Leipziger Stadtverwaltung fest im Sattel!!!!

„Die Staatsanwaltschaft hat am heutigen Tag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt“, bestätigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

Juristisch betrachtet: nicht ungewöhnlich.
Moralisch betrachtet: verwerflich.

Ich bin kein Jurist. Für mich ist diese Revision mehr als verwerflich. Sie ist eine Kapitulation bezüglich der ordnungsgemäße Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.

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