Die beiden Angeklagten Monika G. und Mario W. (beide 43) haben gestanden, im Dezember 2014 und im Januar 2015 ein damals 7-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Sie müssen nun mit einer Freiheitsstrafe von etwa vier Jahren rechnen.

Die beiden, zum Tatzeitpunkt miteinander verheirateten, Monika G. und Mario W. (beide 43) lebten gemeinsam in der Wohnung der Ehefrau. Die damals 7-jährige Tochter einer Freundin war gelegentlich bei ihnen zu Besuch und übernachtete auch mehrmals in der Wohnung. Im Dezember 2014 entkleideten G. und W. das Mädchen vollständig, berührten es am ganzen Körper und fertigten Fotos von ihm an, auch mit gespreizten Beinen. Es soll dabei geschlafen haben. Im Januar diesen Jahres verabreichten sie der 7-Jährigen ein Schlafmittel, übten dann sexuelle Handlungen an ihr aus und fertigten erneut Fotos an. Diese stellten sie anschließend auf Social-Media-Plattformen ins Internet und verschickten sie per Skype und WhatsApp, teilweise an bis heute unbekannte Empfänger. Die Anklage lautet somit auf schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, Körperverletzung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften.

Nach einem Verständigungsgespräch legten die beiden Angeklagten vollumfängliche Geständnisse ab. „Es ist genau so gewesen, wie es in der Anklage steht“, erklärte Strafverteidigerin Jana Allisat stellvertretend für ihre Mandantin. Sie folgten damit einem Vorschlag der Kammer, wonach im Falle von Geständnissen für Monika G. eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und sechs Monaten und für Mario W. von maximal vier Jahren verhängt würde. Die Mindeststrafe wird bei beiden jeweils ein halbes Jahr darunter liegen.

Es war bereits der zweite Anlauf für diesen Prozess. Schon Ende Juli fand eine Verhandlung statt. Weil ein Fortsetzungstermin ausgefallen war und die gesetzlichen Fristen somit nicht mehr eingehalten werden konnten, musste der Prozess heute von vorne beginnen. Damals saß G. während der Anklageverlesung kopfschüttelnd und mit Tränen in den Augen im Gerichtssaal – genau wie W. wollte sie sich zunächst nicht äußern. Monika G. wurde mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen und befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Mario W. sitzt wegen einer anderen Strafe in Haft.

Drei weitere Anklagepunkte wurden derweil auf Antrag von Staatsanwältin Antje Gasser vorläufig fallen gelassen. Ende 2014 und Anfang 2015 sollen G. und W. Fotos heruntergeladen und gespeichert haben, auf denen sexuelle Handlungen von Erwachsenen an unter 14-jährigen Personen zu sehen sind. Die Strafe für diese drei Vergehen würde laut Richter Norbert Göbel wegen der anderen Straftaten nicht ins Gewicht fallen.

Der Zeuge Ingo T. (42) schilderte am Ende des Verhandlungstages, wie er die Ermittlungsbehörden auf den Fall aufmerksam machte. Der Justiziar eines Social-Media-Dienstes bekam mit, wie ein kinderpornographisches Foto von einem Profil abgerufen wurde, das – wie sich später herausstellte – Monika G. zuzuordnen war. Jenes Profil enthielt selbst zahlreiche Fotos, darunter sowohl normale und pornographische der beiden Angeklagten, als auch Nacktbilder der 7-Jährigen. Er erstattete Anzeige bei der Polizei und ließ sich eine teilweise geschwärzte Kopie des Personalausweises zuschicken – die er ebenfalls an die Polizei weiterleitete. „Der schnellen Reaktion Ihrer Firma ist es zu verdanken, dass die beiden Angeklagten heute hier sitzen“, lobte Richter Göbel.

Es sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Das Urteil soll Ende November fallen.

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