Nachdem das Amtsgericht Leipzig am Montag die Geldbußen gegen zwei Legida-Blockierer reduziert hatte, wurde nun ein dritter Prozess ausgesetzt. Rechtsanwalt Jürgen Kasek darf laut Strafprozessordnung „nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen“. Doch genau das wäre nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht der Fall gewesen. In der kommenden Woche steht unterdessen die nächste Verhandlung an.

Das Amtsgericht Leipzig hat eine Bußgeldverhandlung über eine Sitzblockade gegen Legida für zwei Monate ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung beklagt. In Paragraph 146 heißt es darin: „Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen.“ Bereits am Montag hatte Rechtsanwalt Jürgen Kasek eine weitere Teilnehmerin der Sitzblockade vom 2. Mai 2016 verteidigt – das dort verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Etwa 160 Personen hatten vor knapp anderthalb Jahren die Demoroute von Legida blockiert. Knapp 150 von ihnen erhielten anschließend einen Bußgeldbescheid über 300 beziehungsweise 400 Euro. Dagegen legten laut der Solidaritätskampagne „Dazusetzen!“ knapp 100 Personen Einspruch ein. Am Montag fanden am Amtsgericht die ersten beiden Hauptverhandlungen statt. Am Ende reduzierten die Richter die Geldbuße auf 100 beziehungsweise 200 Euro.

Für die kommende Woche ist eine weitere Verhandlung angesetzt. Das sogenannte Verbot der Mehrfachverteidigung könnte für weitere Beschuldigte zum Problem werden. Da in der Solikampagne „Dazusetzen!“ nur wenige Rechtsanwälte organisiert sind, müssten die Betroffenen gegebenenfalls auf einen anderen Verteidiger zurückgreifen – oder ohne Anwalt vor Gericht erscheinen.

Erneut saßen im Publikum zahlreiche Unterstützer. Sie kritisieren generell Repression durch Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt und vermuten, dass der Antrag gegen Kasek politisch motiviert war. Ein Anwesender äußerte in der Sitzungspause in Richtung der Staatsanwaltschaft, dass dieser wohl der „Arsch auf Grundeis“ gehe. Darauf gab es keine Antwort.

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Keine Kommentare bisher

Was es nicht alles für Regelungen gibt.

Ich würde das ja noch verstehen, wenn es hier um Mord oder ähnliches geht, weil dann ja defintiv ein Interessenkonflikt entstehen würde.
Aber wo in dieser Konstellation sowas zustande kommen soll?

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