Fälle & Unfälle

Die Deutschlandfahne als optische Mauer gegen die Gegendemonstranten bei Pegida. Foto: L-IZ.de
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Pegida-Sympathisanten nach Böllerwurf verurteilt

Bereits am 6. Februar 2016, unmittelbar nach der Tat, war ein Video des Vorfalls auf Twitter zu sehen: Zwei Personen warfen von der Brühlschen Terrasse in Dresden einen Böller auf Pegida-Gegner. Eine Frau erlitt dabei ein Knalltrauma. Wegen mehrerer Ermittlungspannen vergingen knapp drei Jahre bis zum Urteil. Die beiden Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen soll zudem am Überfall auf Connewitz beteiligt gewesen sein.

Am Amtsgericht Leipzig. Foto: Lucas Böhme
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Geldauflage wegen Bierbecherwurf – Polizisten fühlten sich beleidigt

Während des Fußballspiels zwischen der BSG Chemie Leipzig und dem BFC Dynamo im April dieses Jahres wurden drei Polizisten von Spritzern aus einem Bierbecher getroffen. Sie fühlten sich beleidigt und zeigten einen 45-jährigen Fan der Gästemannschaft an. Dieser wollte offenbar einen Wasserwerfer treffen, dessen Lärm ihn störte. Nun muss der Beschuldigte 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Pro Chemnitz und AfD gemeinsam am 1. September 2018 in Chemnitz. Foto: L-IZ.de
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Wegen Foto der getöteten Sophia Lösche: Staatsanwaltschaft Chemnitz darf gegen Höcke ermitteln

Nach dem Tod der damals 28-jährigen Studentin Sophia Lösche im Sommer dieses Jahres hatten zahlreiche Rechtsradikale den Fall für ihre Zwecke missbraucht. Sie verwiesen darauf, dass sich die junge Frau für Geflüchtete engagiert hatte und damit selbst eine Verantwortung trage. Auf der Pro-Chemnitz/Pegida/AfD-Demonstration am 1. September 2018 in Chemnitz war ihr Foto zu sehen. Danach hatten Familienangehörige unter anderem Anzeige gegen Björn Höcke erstattet. Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat nun Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz ermöglicht.

Wenn sich das Weihnachtskarussell dreht, darf es in Leipzig auch verkaufsoffene Sonntage geben. Foto: LZ
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Bundesverwaltungsgericht: Leipziger Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 im Zentrum war rechtmäßig

Seit dem heutigen 12. Dezember hat auch die Stadt Leipzig Rechtssicherheit, wenn es um verkaufsoffene Sonntage im Zentrumsbereich der Stadt geht. Zumindest in der Weihnachtszeit dürfen die Leipziger Innenstadtgeschäfte rings um den Weihnachtsmarkt auch sonntags öffnen. Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat heute entschieden, dass die Rechtsverordnung der Stadt Leipzig zur sonntäglichen Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 rechtmäßig und wirksam war, soweit sie den Leipziger Ortsteil Zentrum betraf.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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