Am Dienstag beginnt vor dem Leipziger Landgericht einer der bemerkenswertesten Prozesse der letzten Jahre. Auf der Anklagebank sitzt niemand geringeres als eine Oberstaatsanwältin. Doch es geht in diesem Verfahren um weit mehr als die Frage, ob Elke M. (53) bei Gericht falsch ausgesagt und das Recht gebeugt hat.

Teile der sächsischen Justiz haben alles unternommen, um zu verhindern, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet. Staatsanwaltschaft Chemnitz und Generalstaatsanwaltschaft versuchten vergeblich, das Verfahren gegen die profilierte Mafia-Jägerin ganz oder zumindest in Teilen einzustellen. Die 6. Strafkammer wollte die Anklage erst gar nicht zur Hauptverhandlung zulassen. Das Oberlandesgericht musste ein Machtwort sprechen.

Nun wird sich Elke M., die bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe das Drogendezernat der Staatsanwaltschaft Leipzig leitete, morgen selbst auf der Anklagebank wiederfinden. Als Angeklagte und ohne schwarze Robe. Die Anklage: Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, uneidliche Falschaussage.

Ausgangspunkt war eine Strafanzeige der 8. Kammer. In einem Drogenprozess soll die Strafverfolgerin als Zeugin das Gericht angelogen haben. Außerdem soll sie einen Kronzeugen mit einer Einstellungsverfügung vor einer Anklage bewahrt haben, obwohl der Mann mit zwei Kilo Crystal gehandelt haben soll. Dies wäre rechtlich unzulässig.

Das Landgericht möchte sich jetzt viel Zeit nehmen, um die Vorwürfe aufzuklären. Bis Ende September hat die Strafkammer zehn Verhandlungstage anberaumt. Für die Angeklagte geht es um nicht weniger als die Existenz der Oberstaatsanwältin. Bei einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht ihr nicht nur eine Freiheitsstrafe oberhalb eines Jahres, was gleichbedeutend mit der Entlassung aus dem Staatsdienst und dem Verlust ihrer Pensionsansprüche wäre.

Sie könnte in den kommenden fünf Jahren auch nicht als Rechtsanwältin arbeiten, müsste ihren Lebensunterhalt womöglich aus Sozialleistungen bestreiten.

Dass die Juristin nach Bekanntwerden der Anzeige zunächst weiterarbeiten durfte und sogar zur Generalstaatsanwaltschaft versetzt wurde, hat zumindest ein Geschmäckle. Erst Ende 2017 wurde sie von ihren Pflichten freigestellt. Die Boulevardpresse schoss sich nach Bekanntwerden des Verfahrens auf das private Verhältnis zwischen Elke M. und dem Vorsitzenden jener Kammer ein, die das Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Wie sich herausstellte, hatten beide das Referendariat zusammen absolviert.

Dass private Beziehungen zwischen Richtern und Staatsanwälten nichts Ungewöhnliches sind, stellte sich auch an anderer Stelle heraus: Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer und seine Stellvertreterin dürfen nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen. Die L-IZ.de berichtet vom Prozess.

Vorwurf der Rechtsbeugung: Oberlandesgericht lässt Anklage gegen Leipziger Oberstaatsanwältin zu

Vorwurf der Rechtsbeugung: Oberlandesgericht lässt Anklage gegen Leipziger Oberstaatsanwältin zu

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