LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 74, ab Freitag, 20. Dezember 2019 im HandelFür Freikäufer Es war ein überraschendes Urteil, denn selbst die federführende Chemnitzer Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Doch die 6. Strafkammer des Leipziger Landgerichts verurteilte die 54-jährige Oberstaatsanwältin Elke M. zu 20.400 Euro Geldstrafe wegen uneidlicher Falschaussage.

Ursprünglich hatte sich die Top-Juristin, die in der Vergangenheit viele Schutzgelderpresser und Drogenbosse hinter Gitter brachte (LZ berichtete ausführlich in der September-Ausgabe 2019), zusätzlich wegen Rechtsbeugung verantworten müssen. Ihr wurde in diesem Punkt vorgeworfen, 2015 die Ermittlungen gegen einen Kronzeugen aus dem Drogen-Milieu widerrechtlich eingestellt zu haben. Sie dagegen hatte nervliche Überlastung geltend gemacht und erklärt, das Verfahren habe nach ihrem Glauben damals die Chemnitzer Staatsanwaltschaft übernommen.

Diese Variante hielt die Kammer für nicht zu widerlegen, sprach Elke Müssig aber der Falschaussage schuldig. Demnach soll sie als Zeugin in einem Drogenprozess Ende 2015 fälschlicherweise angegeben haben, nicht bei der Vernehmung des benannten Kronzeugen dabei gewesen zu sein, sondern lediglich bei einem Vorgespräch. Nach Auffassung des Gerichts hätte sie dies richtig kennzeichnen müssen.

Elke M. hatte während der 15 Verhandlungstage alle Vorwürfe zurückgewiesen und private Motive vermutet. Denn der Richter, der die Ermittlungen ins Rollen brachte, zählte einst zu ihren engen Freunden, den sie aus dem gemeinsamen juristischen Vorbereitungsdienst in den neunziger Jahren kannte. Später kühlte sich das Verhältnis allerdings ab.

Die Anwälte der 54-Jährigen kündigten bereits Revision an. Über die berufliche Zukunft der profilierten Ermittlerin ist bisher noch nicht entschieden.

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