Der Tag begann wie immer – und endete damit, dass er versucht haben soll, seine Ehefrau zu erwürgen: Rund zehn Monate später fällte das Landgericht in Leipzig jetzt die Entscheidung, wie es mit einem 78-jährigen Oschatzer weitergeht. Wegen einer Demenz-Diagnose war von Anfang an absehbar, dass der Mann als schuldunfähig eingestuft werden wird und daher nicht ins Gefängnis muss.
Zunächst hatte die Leipziger Volkszeitung über den Ausgang des seit Mitte August laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Leipzig berichtet. Am verhandelten Sachverhalt gab es kaum Zweifel: Es war der Abend des 19. November 2024, als der 78 Jahre alte Dieter G. (Name geändert) laut Staatsanwaltschaft plötzlich auf seine fünf Jahre jüngere Ehefrau Paula (Name geändert) losging, die im gemeinsam bewohnten Oschatzer Einfamilienhaus gerade arglos auf der Couch lag und fernsah.
Schlimme Diagnose kurz vor der Tat
Im Zeugenstand hatte die Geschädigte ruhig und gefasst geschildert, wie stark sie von ihrem Mann gewürgt wurde, auch ein Kissen ins Gesicht gedrückt bekam und zeitweise nicht mehr atmen konnte. Nach einem Gerangel floh die frühere Laborantin schließlich ins Freie und rettete sich zu Nachbarn. Sie trug neben Würgemalen, Rötungen und Abschürfungen auch einen Schock davon, leidet bis heute psychisch unter den Tatfolgen. Kontakt zu ihrem Gatten, mit dem sie 35 Jahre verheiratet war, gibt es nicht mehr.
Beide haben Kinder aus früheren Beziehungen, die gemeinsame Ehe sei viele Jahre harmonisch gewesen und es habe nie Gewalt gegeben, so die Zeugin. Erst wenige Wochen vor der Tat war bei Dieter G. eine Demenz diagnostiziert worden, die, wie in so vielen Fällen, gravierende Folgen hatte. Die tückische Krankheit veränderte das Wesen des einst so umtriebigen Schlossers, der seine Frau im Vorfeld des Gewaltausbruchs zunehmend tyrannisiert und mit üblen Unterstellungen versehen haben soll.
Der 78-Jährige hatte im Gerichtssaal zum Auftakt beteuert, dass er seine Frau nicht habe töten wollen. Dagegen sah die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt. Wegen seiner Erkrankung war Dieter G. nach dem Vorfall nicht in U-Haft geschickt worden, sondern in eine geschlossene psychiatrische Klinik.
Rentner soll eventuell den Rest seines Lebens in eine Pflegeeinrichtung
Der dauerhafte Verbleib dort wurde nun auch am Landgericht verhandelt, letztlich aber verworfen: Eine weitere Unterbringung im Maßregelvollzug scheide aus, weil vom betagten Dieter G. wegen seines rasch fortschreitenden Abbaus der Gesundheit in Zukunft keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit zu befürchten sei, so die Argumentation.
Stattdessen ist der Unterbringungsbefehl inzwischen aufgehoben. Dieter G. wird aktuell in einer anderen Abteilung des Krankenhauses umsorgt und den Rest seines Lebens perspektivisch womöglich in einer Pflegeeinrichtung zubringen.
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