Sportwetten-Filialen und Spielotheken standen letztes Jahr im Visier einer Tätergruppe, die dort mit erheblicher Brutalität auf Beutezug ging, sogar einen jungen Mitarbeiter vorübergehend in ihre Gewalt brachte, um Geld zu erpressen. Am Dienstag nun verkündete das Leipziger Landgericht nach mehreren Verhandlungstagen seine Urteile gegen drei beteiligte Männer.
Besonders schwerer Raub, erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, Verabredung zu einem Verbrechen: Wegen dieser und einer Reihe weiterer Delikte verurteilte das Landgericht Leipzig drei Männer am Dienstag zu hohen Haftstrafen.
Mouhammed B. (23) kommt für acht Jahre und drei Monate hinter Gitter, Mario K. (44), auch wegen eines Drogendelikts angeklagt, für neun Jahre und drei Monate. Der als Kopf und Organisator geltende Michel W. (26) erhielt mit neun Jahren und acht Monaten das höchste Strafmaß. Man wolle kein Exempel statuieren, aber deutlich machen, dass der Rechtsstaat auf derlei Gewalttaten reagiert, stellte der Kammervorsitzende klar.
Sportwetten-Mitarbeiter verschleppt
Die Urteile waren insofern keine Überraschung, als dass sich alle drei Angeklagten in der Gerichtsverhandlung geständig gezeigt hatten und im Gegenzug ein Strafrahmen für die Taten ausgehandelt worden war. In wechselnder Beteiligung und teils mit Komplizen hatten Mouhammed B., Michel W. und Mario K. zwischen Mitte Juli und Anfang August 2025 Spielotheken und Wettgeschäfte überfallen.
Angeklagt waren fünf Tatkomplexe: Es begann am 16. Juli in der Gerberstraße mit dem Überfall auf den Mitarbeiter eines Sportwetten-Ladens, der mit einer Waffe bedroht und dabei auch geschlagen wurde, um an Schlüssel und Codes für den Zugang zu seiner Filiale zu gelangen. Vier Tage später wurde ein 21 Jahre alter Angestellter auf seinem nächtlichen Heimweg in Stötteritz gar abgepasst, bedroht und mit verbundenen Augen im Auto verschleppt, um bei seinem Arbeitgeber, einem Wettbüro unweit der Innenstadt, mithilfe von Transponder und Code an Bargeld zu kommen. Letztlich fielen den Tätern immerhin 5.820 Euro in die Hände.
Das 21‑jährige Opfer wurde später am Völkerschlachtdenkmal freigelassen und schilderte im Zeugenstand, wie der traumatische Vorfall bis heute sein Leben einschränkt.
Kurz vor weiterem Coup griff das SEK zu
Gefasst wurden die Täter Anfang August, nachdem ihnen die Polizei auf die Spur gekommen war. Zuvor jedoch hatten sie am 23. Juli vergebens einen weiteren Sportwetten-Mitarbeiter in der Dresdener Straße ins Visier genommen, der die Verfolger bemerkte und Hilfe bei der Bundespolizei suchte.
Nur zwei Tage später wurde eine Bad Dürrenberger Spielothek überfallen, Angestellte und Gäste auf den Boden gezwungen und mit den Worten „Der Erste, der sich bewegt, kriegt eine Kugel in den Kopf“ bedroht. Kurz vor einem neuerlichen Coup in Bad Düben schlug das SEK zu. Insgesamt hatten die Täter laut Anklage etwa 54.000 Euro durch ihre brutalen Raubzüge eingenommen.
Täter standen unter Bewährung
„Es ist ein Verfahren, das doch spürbar herausragt aus den Raubstraftaten, die wir haben“, fasste der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr in der Urteilsbegründung zusammen. Für die drei Angeklagten sprächen ihr Geständnis, das den Prozess abkürzte, die – wenn auch spät – geäußerte Entschuldigung an die Opfer sowie die durch Alkohol und Betäubungsmittel bedingte Enthemmung während der Taten.
Demgegenüber stünden die kriminelle Energie, die gezielte Tatplanung und die Rücksichtslosigkeit, mit der das Trio vorging und in vielerlei Hinsicht massive Schäden hinterließ, so der Richter. Erschwerend kam hinzu, dass die vorbestraften Männer zur Tatzeit alle unter Bewährung standen. Zwei waren erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 aus der Haft entlassen worden.
In den Schlussplädoyers hatte die Staatsanwaltschaft geringfügig höhere Strafen beantragt, die Verteidigung etwas weniger. Die Anwälte Andreas Meschkat, Daniel Luderer und Dr. Malte Heise betonten unter anderem, dass sich ihre Mandanten an die Verfahrensabsprache hielten und zudem durch Drogensucht beeinflusst waren. Für eine Aufhebung von Haftbefehlen, wie teilweise gefordert, sah die Kammer aufgrund der Strafhöhe keinen Spielraum. Gegen mutmaßliche Komplizen des Trios sind aktuell noch Strafverfahren offen.
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