Liebe Leserinnen, liebe Leser, am Samstag, dem 13. Juni, hatten wir über den anstehenden Prozesstermin im August berichtet, bei welchem sich die Sängerin und TV-Darstellerin Melanie Müller vor dem Leipziger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung verantworten soll. Dabei haben wir durch eine Formulierung eine eigene Annahme getroffen, die wir ganz im Sinne der Transparenz hier offenlegen und korrigieren möchten.

Am Samstag, den 13. Juni 2026, hatten wir eine Meldung veröffentlicht, die den Prozesstermin im Fall Melanie Müller betraf: Die Sängerin und TV-Darstellerin soll sich laut Planung am 11. August 2026 vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten, weil der 38-Jährigen Urkundenfälschung vorgeworfen wird.

In einer in unserem Text benutzten Formulierung entstand dabei der Eindruck, dass zwischen einer Hausdurchsuchung bei Melanie Müller im Dezember 2024 und einem erlassenen Strafbefehl ein Zusammenhang bestünde. 

Frau Müller meldete sich daraufhin bei unserer Redaktion und bat uns um eine Richtigstellung dieses Sachverhalts: Nach ihren Angaben wurden bei der benannten Hausdurchsuchung gerade keine Beweismittel aufgefunden, die den Vorwurf der Urkundenfälschung belasten. Ein gegenteiliger Eindruck müsse aber durch unseren Beitrag bei der Leserschaft entstehen.

Nach interner Prüfung und Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft sind wir zu dem Schluss gelangt, dass wir mit unserer Formulierung, wenngleich ohne Absicht, tatsächlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Hausdurchsuchung und Strafbefehl suggeriert haben, der aber für uns nicht erwiesen und daher unzulässig war. 

Zudem konnte die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn keine weiteren Angaben zu den Ergebnissen der Hausdurchsuchung mitteilen. Die Bitte von Frau Müller um Korrektur ist folglich berechtigt.

Daher erklären wir: In unserem Beitrag vom 13. Juni 2026 über Melanie Müller erweckten wir den Eindruck, bei der Durchsuchung im Dezember 2024 seien belastende Beweismittel aufgefunden worden, die zum Erlass des Strafbefehls geführt hätten. Diese Darstellung ist unzutreffend. Bei der Durchsuchung wurden keine den Tatvorwurf belastenden Beweismittel aufgefunden. Wir stellen dies hiermit richtig. Die Redaktion.

Ergänzend bitten wir ausdrücklich, den Fehler zu entschuldigen. Die fragliche Formulierung wurde aus genannter Meldung zum Prozesstermin entfernt und dies transparent gekennzeichnet. Für die Leipziger Staatsanwaltschaft hat deren Sprecher Ricardo Schulz bestätigt, dass das Strafverfahren gegen Melanie Müller nach Anklageerhebung derzeit am Amtsgericht Leipzig anhängig ist. Einzelheiten der Ermittlungen könnten vorab nicht kommuniziert werden, da dies in unzulässiger Weise der anstehenden Hauptverhandlung am Gericht vorgreife, so Schulz.

Für Melanie Müller gilt, solange kein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt, die Unschuldsvermutung. 

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