Mit dem neuen Corporate Design und der Neustrukturierung der Homepage leipzig.de hat sich Leipzigs Verwaltung auch einen besonderen Spaß gegönnt: eine Extra-Seite mit dem schönen Titel „Amtsdeutsch“. Was zumindest eine gewisse schöne Distanz zum geübten Sprachgebrauch in Leipziger Amtsstuben zeigt. Auch wenn die Seite natürlich nicht erklären kann, warum Stadtangestellte dazu neigen, die deutsche Sprache zu benutzen, als müsse man zwischen Amt und Bürger riesige Berge unverständlicher Worthülsen auftürmen. Aber man hat zumindest so eine Ahnung.

„Fachchinesisch, unverständlich oder einfach unbekannt: Es ist nicht immer leicht zu verstehen, was eine Verwaltung in amtlichen Bekanntmachungen und Schreiben zu Papier bringt. Das Geflecht aus Amtsdeutsch, Schachtelsätzen und Fachbegriffen bringt aber auch immer wieder wunderbare Wortschöpfungen hervor“, liest man in durchaus selbstkritischer Formulierung auf dieser Seite. Aber schon dieser Satz lässt ahnen, wie es kommt und kommen muss.

Jede Deutschlehrerin wird es mit rotem Stift am Rand vermerken. Wer ist das Subjekt in diesem Satz?

Da sucht das eifrige Schulkind und ist verdutzt. Es ist weder der Bürgermeister noch die Abteilungsleiterin, die hier ein amtliches Dokument formuliert haben. Es ist das große, unfassbare „Geflecht aus Amtsdeutsch, Schachtelsätzen und Fachbegriffen“, das da seine Wortschöpfungen hervorbringt. Also ein unsichtbares Ungeheuer, das da irgendwo in den Fluren des Neuen Rathauses hausen muss.

Anders ist es nicht zu verstehen, dass all die Wortungetüme, Schwall- und Nebelsätze in amtliche Dokumente geraten. Manchmal leider auch in die Reden von Bürgermeistern in Leipziger Stadtratssitzungen und in ihre diffusen Antworten auf in der Regel recht klare Fragen von Stadträtinnen und Stadträten. Das Monster sitzt ihnen im Nacken.

Lexik ohne Grenzen?

Oder mit der Begründung der wunderbaren Amtsdeutsch-Seite: „Die Verwaltungssprache folgt ihren eigenen Regeln. Ein wichtiger Grundsatz: Alles muss beschrieben und mit einem Begriff versehen werden. Der deutschen Lexik sind da keine Grenzen gesetzt.“

Doch. Ihr sind Grenzen gesetzt. Jede verzweifelte Deutschlehrerin weiß das. Es geht um klares, eindeutiges Sprechen. Und das verlernen die meisten Leute ganz offensichtlich schon nach der Grundschule. Oder ist hier keiner über das Wort Lexik gestolpert? Das ist nichts als Prahlerei, bedeutet am Ende Wortschatz. Und den besitzen die meisten nicht. Deshalb sprechen sie unverständlich, unklar und undeutlich.

Sie reden um den heißen Brei herum. Werfen mit Fremd- und Kunstworten um sich und bevorzugen die Vernebelung des Sprechers in einem anonymen Es. Und statt klar zu sagen, was man getan hat und weiter tun will, stopft man das eigene Handeln in substantivierte Verben. Aus angekündigtem Handeln wird ein Brocken aus Watte.

Um mal einen solcher Sätze aus einer jüngst veröffentlichten Vorlage zu einem Flächennutzungsplan zu zitieren: „Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird die Voraussetzung für die Durchführung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung und seiner Begründung herbeigeführt.“

Mal vom vorbildlichen Amtsdeutsch-Verb „herbeiführen“ (verwandt mit zuführen, abführen, durchführen, anführen, einführen und dem ganzen Kladderatsch amtlicher Führungskultur) abgesehen: Haben Sie das Subjekt in diesem Satz gewfunden?

Das große amtliche Es

Wenn es ein Kennzeichen für amtliches Deutsch gibt, dann ist es die systematische Verschleierung des handelnden Subjekts. Hier ist es zwar der Stadtrat, der am Ende beschließt (und eben nicht den „Beschluss herbeiführt“). Aber eben auch Amtspersonen und Behörden verschwinden hinter solchen Phrasen. Die Verantwortung wird einem großen, ungreifbaren Es zugeschrieben. Der Amtsvorgang selbst wird zum Souverän. Der Mensch ist nichts. Verschwindet einfach.

Ein Umgang mit Sprache, den gerade die Deutschen bevorzugen. So versteckt man sich hinter papierener Sprache.

Aber dafür sammelt die Seite dann lauter Begriffe aus dem ganz offiziell benutzten Amtsdeutsch. Denn es stimmt ja: Viele Worte aus dem Amtsdeutschen sind auch durch allerlei Vorschriften und Gesetze zwingend vorgegebene Bezeichnungen für allerlei Amts-Tatbestände. (Man merkt deutschen Gesetzen an, dass sie meist von studierten Juristen zusammengeschustert wurden.) Aktuell nachlesbar reicht das von Beförderungsfall (herzliche Grüße an die LVB) bis zum Zeitinselquerschnitt. Ein Begriff, den es sich lohnt anzutippen.

Denn dahinter berichtet Leipzigs Pressestelle ein wenig über ihren mühseligen Umgang mit der amtlich gepflegten Sprache.

„Eine der Hauptaufgaben der Pressestelle einer Stadtverwaltung besteht darin, Verwaltungsdokumente sprachlich zu entknoten, sodass die Absichten und Maßnahmen der Verwaltung in den Veröffentlichungen, Nachrichten und Online-News allgemein verständlich nachzulesen sind.

Als Sprachentschwurbler sind wir mittlerweile recht geübt darin, aus einem lichtsignalanlagegesteuerten Knotenpunkt eine Ampelkreuzung oder aus einer nichtlebenden Einfriedung einen Zaun zu machen. Doch jetzt haben wir unseren finalen Gegner getroffen!

In einer amtlichen Mitteilung trafen wir auf diesen Satz: ‚Im Rahmen der Maßnahme sollen Zeitinselquerschnitte zur Absicherung des Haltestellenwechsels der Straßenbahn ebenfalls mit Auslegermasten vorgesehen werden.‘“

Amtsdeutsch trifft Ingenieursdeutsch

Die Pressestelle fand das Problem dann im amtlich geregelten Straßenverkehr. Womit man dann zwar im Planungsdezernat landet, wo sich dann zwei Sprachen zu wilder Ehe zusammenfinden – das papierene Amtsdeutsch und das technische Ingenieursdeutsch aus den Hochschulen, wo künftige Planer lernen, wie man verkehrliche Lösungen hinter technischen Wortungetümen versteckt.

Es ist zumindest eine Bärenaufgabe, die sich die Pressestelle im Rathaus da gestellt hat.

Und da sind die Vorlagen für die Ratsversammlung noch gar nicht berücksichtigt, wo das Amtsdeutsch seine eigentliche Tummelwiese gefunden hat.

Um nur noch einen weiteren Satz aus der oben zitierten Vorlage hierherzusetzen: „Grundsätzlich können Klimawirkungen nicht durch die vorgeschlagene Maßnahme, die Änderung des Bauleitplans, sondern erst durch die Umsetzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 451.1 ergibt, entstehen.“

Aufgabe: Suchen Sie das Subjekt dieses Satzes. Reduzieren Sie den Satz auf seine eigentliche Aussage. Versuchen Sie damit im Deutschaufsatz, ihre Deutschlehrerin zu erschrecken.

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