Besucher von Chemie-Heimspielen kennen das Problem: Vor und nach Anpfiff tönt außer einigen Ansagen nichts aus den Boxen. Schuld ist nicht eine defekte Soundanlage, sondern eine Klausel im Mietvertrag. Die Leutzscher dürfen im Alfred-Kunze-Sportpark keine Musik abspielen. Grund ist die Beschwerde eines Anwohners. Stadträtin Juliane Nagel (Linke) setzt jetzt mit einer Anfrage OBM Burkhard Jung (SPD) unter Zugzwang.

Die frisch gewählte Landtagsabgeordnete möchte wissen, warum diese Auflage erst im Juli 2014 in den neu abgeschlossenen Mietvertrag mit der BSG Chemie Eingang fand. Die Vormieterin, SG Sachsen Leipzig, durfte in dem Stadion nämlich Musik abspielen. “Wenn der Anlass – wie in Medien zu lesen – tatsächlich die Beschwerden eines Anwohners sind, ist eine solche Regelung dann wirklich verhältnismäßig?”, fragt Nagel. Die Politikerin möchte obendrein wissen, ob das Sportamt drei voneinander unabhängige Lärmmessungen durchgeführt hat, wie es die Sportanlagenlärmschutzverordnung vorschreibe.

Zuletzt macht Nagel auf eine Ausnahmeregelung innerhalb des Gesetzes aufmerksam. Die Verordnung besage, dass bei “seltenen Ereignissen” eine Überschreitung der zulässigen Lärmwerte an maximal 18 Kalendertagen im Jahr möglich sei. “Die BSG Chemie bestreitet in der Saison 2014/15 fünfzehn Heimspiele, unterschreitet also die Maximal-Zahl der Lärmüberschreitungen”, so Nagel. “Warum wird die Musik-Beschallung nicht entsprechend der besagten Regelungen erlaubt?”

Die Beantwortung der Anfrage wird voraussichtlich in der Ratsversammlung am 17. September auf der Tagesordnung stehen.

Die Anfrage im Wortlaut
ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000258

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