Am Sonntag, den 26. Juli 2015, gegen 9:30 Uhr, wurde an einem Waldweg im Bereich Vierkirchen/Ortsteil Buchholz ein toter, seinen Schussverletzungen erlegener Wolf aufgefunden. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen sofort übernommen. Zur Erlangung weiterer Erkenntnisse, welche in Form von Beobachtungen und Wahrnehmungen im Umfeld des Fundortes bestehen könnten, sucht das Landeskriminalamt nach Zeugenangaben.

Wer kann Hinweise zum Sachverhalt, zu Personen oder zu Fahrzeugen geben, welche  sich am 26. Juli 2015, in der Zeit von 0:00 bis 9:30 Uhr, am “TRÄN’SCHEN BUSCH”  im Bereich der Autobahnbrücke bei Vierkirchen OT Buchholz, nahe der Bundesautobahn 4, aufgehalten haben?

Wer hat im oben genannten Zeitraum in diesem Bereich oder in den angrenzenden Waldgebieten Schussabgaben wahrgenommen? Ermittlungen zufolge deutet vieles darauf hin, dass der Auffindeort nicht der Abschussort ist.

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart. Das Jagen und Töten von Wölfen ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Dennoch sind seit 2009 in Sachsen insgesamt sieben illegale Wolfstötungen (durch Beschuss oder beabsichtigtes Überfahren) bekannt geworden.

Die Bevölkerung wird um Mithilfe bei der Aufklärung dieser Straftaten gebeten! Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bitte an das LKA Sachsen, unter der kostenfreien Hotline 0800-855-4140.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar