Gestern Nachmittag erschien ein 23- jähriger auf der Dienststelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof. Er wollte Anzeige gegen einen Bekannten erstatten. Als die Bundespolizisten den Sachverhalt hinterfragten, ließ sich jedoch kein Straftatverdacht erkennen. Vielmehr stießen die Beamten auf einen Haftbefehl, der gegen den Leipziger selbst vorlag.

Der Mann wurde im Januar dieses Jahres rechtskräftig vom Amtsgericht Leipzig wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 260 Euro oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Da ein (weiterer) Bekannter von ihm die Geldstrafe beibringen konnte, durfte er die Wache auf freiem Fuß verlassen.

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