Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 44-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Dezember 2020 und März 2021 in sechs Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Meißen insgesamt ca. 750 Gramm Crystal gewinnbringend veräußert oder zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. Bei einer Polizeikontrolle am Nachmittag des 25.03.2021 wurden im Rucksack des Beschuldigten ca. 200 Gramm Crystal gefunden und sichergestellt.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Meißen wurden weitere ca. 21 Gramm Crystal, diverse griffbereite Waffen, u.a. ein Baseballschläger und eine Armbrust, sowie ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde ein Pkw zur Durchführung vermögensabschöpfender Maßnahmen sichergestellt. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.03.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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