Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Anstiftung zum sexuellen Missbrauch in 15 Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in drei Fällen und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften in 18 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen September 2016 und März 2017 in Wohnungen in Dresden und Meißen wiederholt sexuelle Handlungen an einem ihm bekannten und von der Mutter anvertrauten, zu den Tatzeiten 8-jährigen Mädchen vorgenommen und seine Taten teilweise gefilmt zu haben, um die Filme später in den sozialen Medien zu verbreiten.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen November 2019 und April 2020 mit zwei zu den Tatzeiten 11-jährigen Mädchen gechattet zu haben, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die sie vor dem Beschuldigten vornehmen sollten. Dabei soll der Beschuldigte den Mädchen auch von sich selbst hergestellte pornographische Filme übersandt haben, um auf die Mädchen einzuwirken. Aufgrund der Einwirkung des Beschuldigten nahmen die Mädchen wiederholt wechselseitig sexuelle Handlungen an sich vor, wobei sie sich teilweise dabei filmten und die Filme dem Beschuldigten übersandten.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte zwischen Dezember 2017 und Mai 2020 in fünf Fällen über Dating-Portale Kontakt zu Müttern von Kindern im Alter von zwei bis elf Jahren aufgenommen haben, um diese zu veranlassen, konkret beschriebene sexuelle Handlungen an ihren Kindern vorzunehmen, diese zu filmen und ihm das Material zu übersenden, was ihm in zwei Fällen gelang.

Ferner soll der Beschuldigte in 18 Fällen Schriften verbreitet haben, die sexuelle Handlungen von oder an Personen unter 14 Jahren zum Gegenstand haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 11.05.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 16.05.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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