Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 41-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 23 Fällen zur Last.

So soll der Beschuldigte zwischen Januar 2019 und März 2020 monatlich in mindestens 15 Fällen jeweils drei Kilogramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben.

Weiterhin soll der Beschuldigte von bislang unbekannten Personen am 16.04.2020 in Berlin 3,5 Kilogramm Marihuana zum Preis von ca. 15.000 Euro, am 14.05.2020 in Berlin 12 Kilogramm Marihuana zum Preis von 54.600,00 Euro, am 29.05.2020 in Dresden zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 35.000,00 Euro und am 15.01.2021 in Berlin fünf Kilogramm Cannabis- und Amphetamin-Produkte zum Preis von 24.200,00 Euro sowie ein Kilogramm Marihuana zum Preis von 4.200,00 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft haben.

Zur Abwicklung seiner Drogengeschäfte soll der Beschuldigte ein von ihm betriebenes Ladenlokal in der Dresdner Neustadt genutzt haben.

Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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