Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchten heute Einsatzkräfte der Polizeidirektion Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Leipzig sowie der Steuerfahndung fünf Objekte - eins davon in Berlin mit Unterstützung durch die Berliner Polizei.

Ausgang ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen eines Vergehens nach § 52 Abs. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und §136 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch, Siegelbruch. Dabei wurden fünf Beschlüsse des Amtsgerichtes Leipzig realisiert.

Dem Ermittlungsverfahren liegen mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße während des Transports von gefrorenen Fleischspießen eines Erzeugers in Berlin zu einem hiesigen Großhändler zugrunde. Nach der Beanstandung des Transportes wurden die Lebensmittel als nicht verkehrsfähig beschlagnahmt und versiegelt. Als das Leipziger Lebensmittelüberwachungsamt dann die örtliche Prüfung durchführen wollte, wurde festgestellt, dass die Versiegelung aufgebrochen war und die Lebensmittel verschwunden waren.

Die Ermittler suchten heute nach Unterlagen zum Umfang der Transporte und stellten bereits Akten und Computertechnik sicher. Weiterhin wurde bereits unverpacktes Fleisch aufgefunden, welches nicht mehr verkaufsfähig ist. Die umgehende Vernichtung wurde angeordnet. Die Auswertung der beschlagnahmten Akten und Datenträger dauert an.

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