Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 16.08.2021 gegen einen der sechs wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe angeklagten Tatverdächtigen am 11.10.2021 aufgehoben. Das Landgericht sieht gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen – anders als das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Dresden – derzeit keinen dringenden Tatverdacht.

Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist damit nicht verbunden, da hierfür kein dringender, sondern nur ein hinreichender Tatverdacht erforderlich ist. Der 23-jährige befindet sich weiterhin in anderer Sache, nämlich wegen seiner Tatbeteiligung am Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum, in Jugendstrafhaft.

Gleichwohl wird die Staatsanwaltschaft Dresden prüfen, ob sie Beschwerde gegen den haftaufhebenden Beschluss einlegt. Eine solche Beschwerde ist nicht fristgebunden. Die Beweissituation gegen den 23-jährigen ist allerdings in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplexer als bei den anderen fünf Angeschuldigten.

Das Oberlandesgericht Dresden hat unterdessen die Fortdauer der Untersuchungshaft für drei der sechs Angeschuldigten angeordnet und eine Haftbeschwerde des vierten Angeschuldigten als unbegründet verworfen.

Der fünfte Angeschuldigte befindet sich – ebenso wie der o. g. 23-jährige – wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum in Jugendstrafhaft.

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