Die Polizeidirektion Leipzig bereitet sich mit Hochdruck weiterhin auf den Einsatz am kommenden Wochenende vor. Dies geschieht unabhängig der aktuellen sich auf dem Rechtsweg befindlichen Verbotsverfügungen der Versammlungsbehörde gegenüber drei angezeigten Versammlungen.

Zur Durchsetzung des Verbotes oder auf Basis der gerichtlichen Entscheidungssituationen wird die Leipziger Polizei mit Unterstützung der Bundespolizei und anderer Bundesländer, beginnend ab Freitagabend, in Leipzig sichtbar präsent sein. Erneut bitten wir die Bevölkerung, sich im Stadtgebiet und an dessen Grenzen auf einsatzbedingt entstehende Verkehrsbeeinträchtigungen einzustellen. In der Medieninformation 507/21 vom 18. Oktober 2021 wurde dazu bereits berichtet.

So ist beabsichtigt, an mehreren Orten den Anreiseverkehr zu kontrollieren. Die Bundespolizeiinspektion Leipzig führt einen eigenen Einsatz durch und wird insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes und im Zugverkehr Kontrollen durchführen. Zudem wurde ein Kontrollbereich eingerichtet.

Einschätzung zur Einsatzsituation

Im aktuellen Jahr hat die Polizeidirektion Leipzig in ihrem Zuständigkeitsbereich in den Landkreisen Nordsachsen, Leipzig sowie der Stadt Leipzig bereits über 900 Versammlungen registriert, die in der Prognose stets durch Polizei, zuständige Versammlungsbehörde und das Landesamt für Verfassungsschutz friedlich im Verlauf eingeschätzt wurden und zumeist dann auch friedlich und teilweise ohne notwendigen Einsatz verliefen.

Konkret für den 23. Oktober 2021 ist eine andere Situation zu erwarten. Hier wird von einem unfriedlichen Verlauf ausgegangen. Die bundesweite und zum Teil mehrsprachig erfolgte Mobilisierung – vorwiegend in der autonomen Szene – war und ist gekennzeichnet von Militanz und einer deutlichen Aggressivität. Zu den drei Aufzügen, die trotz thematischer Unterschiede keine wahrnehmbare Differenzierung erkennen lassen, wird mit Teilnahme im vierstelligen Bereich von gewaltbereiten und gewaltgeneigten Personen des linksextremistischen Spektrums gerechnet.

Die Erfahrungen in Leipzig zeigen, dass es insbesondere bei Demonstrationen mit bundesweiter Mobilisierung zu zahlreichen Auflagenverstößen, Straftaten gegenüber Sachen und Menschen sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz kam. Erteilte Beschränkungen entfalteten keine Ordnungswirkung, selbst den Versammlungsleiterinnen und -leitern gelang es nicht, in diesen Fällen nachhaltigen Einfluss auf die Störer zu nehmen.

Am Samstag führen sämtliche angezeigte Aufzugsstrecken an zahlreichen Gebäuden und Institutionen vorbei, die in der Vergangenheit bereits zum Teil mehrfach Ziel von Sachbeschädigungen wurden, deren Tatmotivationen meist Bezüge zu den aktuellen Themen der angezeigten Demonstrationen aufwiesen.

Der Leiter des Einsatzes, Polizeipräsident René Demmler, dazu:

„Die Polizeidirektion Leipzig hat zahlreiche Erfahrungen mit Demonstrationen und hat unterschiedlichste Strategien zur Einsatzbewältigung angewandt. Rückwirkend zeigt sich, dass es unabhängig von der Anzahl der Einsatzkräfte faktisch unmöglich ist, den erforderlichen Schutz vor Ausschreitungen zu gewährleisten, wenn hohe Teilnehmerzahlen von gewaltbereiten Personen im Stadtgebiet zusammen kommen.

Ich bedauere die erforderliche Einschränkung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. Sie ist in diesem Fall jedoch unumgänglich. Daher begrüße ich das Verbot seitens der Versammlungsbehörde für den kommenden Samstag. Über 900 überwiegend friedliche Versammlungen dieses Jahr zeigen aber auch, dass es sich dabei um einen besonderen Einzelfall handelt.“

Kontrollbereich

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat der Einrichtung eines Kontrollbereiches vom Freitag, den 22. Oktober 2021, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 24. Oktober 2021, 4:00 Uhr gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPVDG zum Zweck der Verhinderung von Straftaten im Sinne von § 100 a Abs. 2 Strafprozessordnung oder § 28 des Sächsischen Versammlungsgesetzes zugestimmt.

Der Kontrollbereich wird in diesem Rahmen im folgenden räumlichen Geltungsbereich bestimmt:

Willy-Brandt-Platz > Kurt-Schumacher-Straße > Berliner Straße > Rackwitzer Straße > Am Gothischen Bad > Berliner Brücke > Brandenburger Straße > Adenauerallee > Kohlweg > Bennigsenstraße > Torgauer Platz > Torgauer Straße > Wurzner Straße > Breite Straße > Riebeckstraße > Prager Straße > Connewitzer Straße > Probstheidaer Straße > Karl-Jungbluth-Straße > Bornaische Straße > Prinz-Eugen-Straße > Koburger Straße > B2 > Wundtstraße > Schleußiger Weg > Rödelstraße > Antonienstraße > Gießerstraße > Endersstraße > Lützner Straße/B87 > Bowmanstraße/B87 > Jahnallee/B87 > Ranstädter Steinweg > Tröndlinring > Willy-Brandt-Platz.

Er umfasst den innerhalb der genannten Straßen liegenden Bereich und erstreckt sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten Breite, einschließlich Gehweg und möglicher angrenzender Bebauung. Auch außerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontrollen auf Grundlage des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes durchführen.

Die Visualisierung des Bereichs erfolgt auf der Webseite der Polizeidirektion Leipzig und liegt der Medieninformation bei: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_84750.htm.

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