Der 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 3. Mai 2022 (4 St 1/22) das Hauptverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Alexander S. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 24. Mai 2022 bestimmt. Zugleich hat er die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten zur Last, versucht zu haben, die Herstellung chemischer Waffen zu fördern und damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, indem er die Lieferung eines hierfür nutzbaren Ausrüstungsgegenstands von einem chinesischen Hersteller nach Russland vermittelt habe.

Darüber hinaus habe er in zehn Fällen Waren ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgeführt und dabei gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. In einem weiteren Fall habe er gegen ein Verkaufsverbot verstoßen und dabei für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt.

Der Angeklagte ist alleiniger Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft in Sachsen. Seit 2017 soll er über ein in Russland ansässiges Unternehmen, das von einem russischen Geheimdienst gelenkt worden sein soll, Güter im Wert von ca. 1 Million Euro veräussert haben.

Dabei habe er gewusst, dass es sich um sowohl im zivilen wie militärischen Bereich nutzbare Güter handelte, die für die Entwicklung von sog. ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen verwendet werden könnten und die daher nur mit Genehmigung des BAFA hätten ausgeführt werden dürfen. Zur Verschleierung der tatsächlichen Bestimmung habe er unverfängliche Empfänger angegeben (vgl. die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 22.02.2022).

Die Hauptverhandlung beginnt am

Dienstag, den 24. Mai 2022, 09.30 Uhr

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