Für eine 31-jährige Deutsche endete ihr nächtlicher Aufenthalt am Leipziger Hauptbahnhof mit ihrer Festnahme durch die Bundespolizei. Die aus Berlin stammende polizeibekannte Frau geriet durch ihr Verhalten im Bereich der abgestellten Fahrräder an der Westseite des Bahnhofs ins Visier der Beamten.

Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Polizisten fest, dass sie von der Staatsanwaltschaft Leipzig mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Das Amtsgericht Leipzig hatte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 3000 Euro verurteilt. Da die 31-Jährige für die Leipziger Staatsanwaltschaft in einem weiteren Verfahren wegen Betruges nicht erreichbar war, wurde sie zur Ermittlung ihres Aufenthaltsortes zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei der Durchsuchung der Frau fanden die Beamten noch Betäubungsmittel. Auch das mitgeführte Fahrrad stellte sich als gestohlen heraus. Die Drogen und das Rad wurden beschlagnahmt.

Die Bundespolizei Leipzig hat Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl eingeleitet. Da die 31-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde sie in die JVA Chemnitz gebracht und verbüßt dort die nächsten sieben Monate ihre Haftstrafe.

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