Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Inder Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Der Beschuldigte soll am 31.08.2022 gegen 07:30 Uhr zunächst mit einem 44-jährigen Inder an den Treppen am Kristallpalast auf der St. Petersburger Straße in Dresden in verbalen Streit geraten sein. Nachdem der Streit bereits beendet war, setzte sich der Geschädigte wieder auf die Treppe am Kristallpalast und rechnete nicht mehr mit einem Angriff.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, plötzlich hinter dem Rücken des Geschädigten eine Bierflasche hervorgezogen und diese dem sitzenden Geschädigten auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Dabei soll die Flasche zerbrochen und der Geschädigte zu Boden gestürzt sein. Der Beschuldigte soll den Geschädigten sodann mit der zerbrochenen Flasche erneut angegriffen, ihm einen tiefen Schnitt an der rechten Halsseite zugefügt und dabei den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Der Beschuldigte soll sodann vom Tatort geflüchtet sein, ohne sich um den schwer verletzten Geschädigten zu kümmern. Entgegen der Vorstellung des Beschuldigten überlebte der Geschädigte durch eine Notoperation im Krankenhaus.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte war nach der Tat zunächst untergetaucht. Er befindet sich seit 23.08.2023 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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