Am 07.04.2024 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden eine Kontrolle des grenzüberschreitenden Zugverkehrs durch. Gegen 19:18 Uhr fuhr der EC 170 aus Tschechien am Hauptbahnhof Dresden ein. Bei der Kontrolle wurde ein albanischer Staatsangehöriger überprüft, dessen Personalien im polizeilichen Fahndungssystem gespeichert waren.

Es lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vor, da er wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100, – Euro verurteilt wurde, die er seit dem Jahr 2022 nicht bezahlt hatte. Da der 27-Jährige auch zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezahlen konnte, wurde er zu einer 105 -tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt überstellt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar