Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei türkische Staatsangehörige im Alter von 56 und 57 Jahren, gegen einen 43-jährigen türkisch/serbischen Staatsangehörigen und einen 38-jährigen iranischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Dresden – Große Strafkammer – wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, von 2020 bis 2022 die Herstellung und Beschaffung von Heroin vorrangig aus dem Iran sowie den Transport nach und den Vertrieb in Europa organisiert zu haben.
Dem 57-jährigen türkischen Staatsangehörigen liegt zur Last, als Drahtzieher für die Einfuhr von mehr als zwei Tonnen Heroin verantwortlich zu sein, das in drei Lieferungen – jeweils als Seife getarnt – im Mai und November 2021 sowie im Sommer 2022 auf dem Seeweg nach Deutschland verschifft worden sein soll. Die letzte Lieferung, die 703,1 Kilogramm hochreines Heroin enthielt, wurde sichergestellt (siehe Pressemitteilung vom 09.09.2022, abrufbar unter: bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022 Presse2022/220912_PM_DresdenBetaeubungsmittel.html).
Dieser Beschuldigte soll zudem mindestens 300 Kilogramm Rohopium zur Herstellung von Heroin und weitere 500 Kilogramm Heroin beschafft, im Iran aufbereitet und zwischengelagert haben. Ein Teil des Rauschgifts wurde im April 2021 in einem LKW versteckt und sollte durch einen Kurier in Richtung der Niederlande transportiert werden. Bei einer Zollkontrolle an der iranisch-aserbaidschanischen Grenze wurden in dem LKW ca. 240 Kilogramm Heroin aufgefunden und sichergestellt.
Der Beschuldigte wurde am 23.11.2024 in Albanien festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft (siehe Pressemitteilung vom 28.11.2024, abrufbar unter: medienservice.sachsen.de/medien/news/1081914).
Gegen die drei weiteren Beschuldigten war bereits zuvor Anklage wegen der drei Heroinlieferungen im Mai und November 2021 sowie im Sommer 2022 erhoben (siehe Pressemitteilung vom 13.07.2023, abrufbar unter: medienservice.sachsen.de/medien/news/1068092) und verhandelt worden. Ihnen liegen nunmehr weitere Taten zur Last.
So sollen der 56-jährige türkische Staatsangehörige und der 43-jährige türkisch/serbische Staatsangehörige an dem o. g. Heroinschmuggel per LKW beteiligt gewesen sein.
Dem 43-jährigen türkisch/serbischen Staatsangehörigen und dem 38 jährigen iranischen Staatsangehörigen werden zudem sieben weitere Geschäfte in einer Größenordnung zwischen einem und 21,5 Kilogramm Heroin in Amsterdam im Zeitraum von September bis Dezember 2020 zur Last gelegt.
Der 56-jährige türkische Staatsangehörige und der 43-jährige türkisch/serbische Staatsangehörige befinden sich seit ihrer Festnahme im Sommer 2022 fortlaufend in Untersuchungshaft.
Der 38 jährige iranische Staatsangehörige befindet sich auf freiem Fuß. Er war in dem ersten Prozess wegen der Beteiligung an den drei Heroinlieferungen im Mai und November 2021 sowie im Sommer 2022 rechtskräftig freigesprochen worden. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.






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