Alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen, werden untersagt. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes hervor. Grund sind die "unangezeigten" Versammlungen der Vorjahre und deren Verlauf sowie die Lageeinschätzung der polizeilichen Behörden. Darüber hinaus wird auf zurückliegende organisierte Gewalt gegen die Polizei und staatliche Institutionen verwiesen.

Das Verbot zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erstreckt sich von Donnerstag, 31. Dezember, 23 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 6 Uhr und schließt auch jegliche Art von Ersatzversammlungen unter freiem Himmel ein.

Das Aufzugsverbot gilt zwischen Richard-Lehmann-Straße, Arthur-Hoffmann-Straße, Zwenkauer Straße, Meusdorfer Straße, Wolfgang-Heinze-Straße, Brandstraße sowie Windscheidstraße einschließlich des mit diesen Straßennamen bezeichneten Verkehrsraums (Fahrbahnen und Gehwege).

Im Umfeld des Augustusplatzes und des Connewitzer Kreuzes wird es in der Silvesternacht Änderungen in der Verkehrsführung geben. Das durch die Stadt und die Polizeidirektion intensiv abgestimmte Konzept zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezweckt möglichst geringe Einschränkungen des ÖPNV und des Individualverkehrs.

Augustusplatz

Wegen der auf dem Augustusplatz alljährlich stattfindenden Silvesterfeierlichkeiten werden am 31. Dezember ab 22 Uhr die  Mittelfahrbahn des Augustusplatzes und die Goethestraße/Höhe Ritterstraße für den Verkehr gesperrt. Die Aufhebung dieser Sperrungen erfolgt am 1. Januar, circa 5 Uhr.

Connewitzer Kreuz

Am Connewitzer Kreuz wird ab 21 Uhr mit den Sperrungen der Zufahrtsstraßen begonnen. Zudem werden auch Halteverbote, etwa zur Einrichtung von Ersatzhaltestellen, angeordnet. Diese Flächen sind zwingend freizuhalten.

Zu erforderlichen Umleitungen bzw. zu Schienenersatzverkehr informieren die Leipziger Verkehrsbetriebe gesondert. Nicht mehr notwendige Einschränkungen werden auf polizeiliche Weisung in kürzester Zeit deaktiviert. Für dennoch eintretende Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.

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